— 86 —
6. Zoll- und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Das Steueramt l in Bewensen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lüneburg und das Steuer-
amt IlI zu Hallenberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lippstadt sind aufgehoben worden.
Unter Belassung ihrer bisherigen Befugnisse sind das Steueramt ! in Neuwedell im Bezirke
des Hauptsteueramts in Landsberg a. W. in ein Steueramt ll und das Salzsteueramt ! (Privat-
Bergwerk) in Hohensalza im Bezirke des Hauptzollamts zu Hohensalza in ein Salzsteueramt II
umgewandelt worden.
Bei dem Steueramt ! in Schneidemühl im Bezirke des Hauptsteueramts zu Rogasen ist eine
öffentliche Zollniederlage errichtet und gleichzeitig ist diesem Steueramte die Befugnis zur Ausfertigung
und Erledigung von Begleitscheinen ! und II über zollpflichtige Waren und über inländisches Salz
beigelegt worden.
Dem Nebenzollamte II zu Rütenbrock im Bezirke des Hauptzollamts zu Nordhorn ist die
Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen l über solche Waren beigelegt worden, die in
Schiffsladungen aus Holland zur Durchfuhr durch das Deutsche Zollgebiet in Schiffsgefäßen eingehen,
an denen ein sichernder Zollverschluß angelegt werden kann.
Dem Hauptsteueramte zu Lissa ist die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen l über
folgende Waren beigelegt worden:
Glas und Glaswaren (Nr. 10 d. Z.-T.), Kognak, Rum und Arrak (Nr. 25 b), Früchte
(Nr. 25h), gesalzene Heringe (Nr. 25 k), rohen und gebrannten Kaffee (Nr. 25 m 1 und 2), Käse
(Nr. 25 0), Tee (Nr. 25 w), Speiseöl (Nr. 26 à und b) und Petroleum (Nr. 29 a) als Stückgutsendungen
und außerdem über Wein (Nr. 25e) als Stückgut und in Eisenbahnwagenladungen unter Raumverschluß.
Dem Steueramt 1 zu Remscheid im Bezirke des Hauptsteueramts zu Elberfeld sind seit der
Eröffnung seiner Abfertigungsstelle am Güterbahnhof in Remscheid folgende Befugnisse erteilt worden:
a) zur Abfertigung von ausländischen Waren im Begleitzettelverkehre,
b) zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter sowie
des mit Ubergangsschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Bieres,
c) zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II.
Im Königreiche Bayern.
Dem Nebenzollamtl! Freilassing im Bezirke des Hauptzollamts zu Reichenhall ist die Befugnis
zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen ! über Automobile beim Ein= und Ausgang auf
Landstraßen erteilt worden.
Im Königreiche Sachsen.
Der mit dem Hauptzollamte Leipzig II verbundenen Zuckersteuerstelle ist die neu errichtete
Zuckerfabrik von Karl Glorius in Schönau zugeordnet.
Im Herzogtum Anhalt.
Dem Steueramt l zu Oranienbaum im Bezirke des Hauptsteueramts zu Dessau ist die Befugnis
zur Abfertigung des unter Eisenbahnwagenverschluß mit Begleitschein und mit Versendungsschein ##
eingehenden, zur Aufnahme in die Privatniederlagen unter amtlichem Mitverschluß daselbst bestimmten
Tabaks erteilt worden.
Im Fürstentume Schwarzburg-Rudolstadt.
In Oberilm bei Stadtilm ist für die neue Privatsaline daselbst ein Salzsteueramt errichtet
worden, welchem die Befugnis zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 und ll über inländisches Salz
erteilt worden ist.