Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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5. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes- 
rats für Zoll= und Steuerwesen 
1. der Rat bei der Hamburgischen Senatskommission für das Zollwesen Dr. Trautvetter 
den Königlich Preußischen Provinzial-Steuerdirektionen zu Stettin und Posen als Reichs- 
bevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Stettin, 
2. der Herzoglich Braunschweig-Lüneburgische Steuerinspektor Blanke an Stelle des in den 
Landesdienst zurückberufenen Königlich Württembergischen Zollinspektors Dr. Kölle den 
Königlich Preußischen Hauptsteuerämtern zu Cottbus, Crossen an der Oder, Frankfurt 
an der Oder, Landsberg an der Warthe und Lübben in der Lausitz als Stations- 
kontrolleur mit dem Wohnsitz in Frankfurt an der Oder und 
3. der Großherzoglich Sächsische Steuerinspektor Steinert den Königlich Preußischen Haupt- 
zollämtern zu Flensburg, Hadersleben, Kiel und Tönning als Stationskontrolleur mit 
dem Wohnsitz in Flensburg 
vom 1. Juni 1905 ab beigeordnet worden. 
  
6. Post= und Telegraphenwesen. 
  
Pekanntmachung. 
Post= und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs. 
Von der im Jahre 1895 in zweiter Ausgabe erschienenen, im Kursbureau des Reichs-Postamts 
bearbeiteten Post= und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs in 20 Blättern (Maßstab 1: 450 000) 
wird gegenwärtig eine neue (dritte) Ausgabe veranstaltet. Auf der Karte sind sämtliche Post= und 
Telegraphenanstalten, die Eisenbahnstationen, die bestehenden Postverbindungen und Eisenbahnlinien, 
sowie alle Kunststraßen und diejenigen nicht kunstmäßig ausgebauten Landstraßen, welche jederzeit 
fahrbar sind, unter Angabe der Entfernungen zwischen den einzelnen in Betracht kommenden Orten 
nach dem jetzigen Stande enthalten. 
Die Ausgabe erfolgt nach und nach, je nach Fertigstellung der einzelnen Blätter. Zuerst 
werden die Blätter V und X Anfang Juli, die Blätter IV und IX etwa 2 Monate später erscheinen. 
Es umfassen: 
a V und X die ganze Provinz Ostpreußen und die anschließenden Teile von 
ußland, 
das Blatt IV den nordöstlichen Teil von Pommern und den nordwestlichen Teil von 
Westpreußen (von Schivelbein bis Elbing), · 
das Blatt IX den größten Teil der Provinz Posen nebst Teilen der angrenzenden Provinzen 
(von Glogau bis Marienwerder). 
Der Verlag der Karte ist dem Berliner Lithographischen Institut von Julius Moser (Berlin W. 35, 
Potsdamerstraße 110) übertragen, von welchem die Karte zum Preise von 2 X& für das unausgemalte 
Blatt und von 2 „/X. 25 Pf. für jedes Blatt mit farbiger Angabe der Grenzen im Wege des Buch- 
handels zu beziehen ist. Der Preis der ganzen Karte beträgt 35 M. für das unausgemalte und 
40 A für das ausgemalte Exemplar. 
Berlin W. 66, den 10. Juni 1905. 
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
Am Auftrage: Gieseke. 
  
 
	        
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