Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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7. Marine und Schiffahrt. 
  
Bestimmungen 
liber die gegenseitige Anerkennung der Schiffsmeßbriefe in Deutschland und Frankreich. 
Nachdem in Frankreich durch Dekret vom 22. Juni 1904 neue Schiffsvermessungsvorschriften 
mit dem 1. Juli 1904 in Kraft gesetzt worden sind, werden zufolge einer neuen Vereinbarung zwischen 
dem Deutschen Reiche und Frankreich die Schiffe der beiderseitigen Handelsmarinen wie folgt behandelt: 
I. In franzö sischen Häfen werden die nationalen Meßbriefe deutscher Dampfer und Segel- 
schiffe in der Regel ohne Nachvermessung anerkannt. 
II. In deutschen Häfen werden die nach dem 30. Juni 1904 ausgestellten Dokumente fran- 
zösischer Dampf= und Segelschiffe über Vermessungen nach dem Dekret vom 22. Juni 1904 (certilicats 
de jauge) in der Regel ohne Nachvermessung anerkannt. 
Bezüglich der vor dem 1. Juli 1904 ausgestellten französischen Vermessungsdokumente bleiben 
die Anordnungen unter II der Bestimmungen vom 11. August 1896 (Zentralblatt für das Deutsche 
Reich, Seite 457) in Kraft. Ist diesen älteren Dokumenten ein Vermessungsausweis beigefügt, der 
Ergebnisse nach den neuen französischen Vermessungsvorschriften, vom 22. Juni 1904, enthält, so sind 
auch die Angaben eines solchen Ausweises ohne Nachvermessung anzuerkennen. 
III. Jeder Teil behält sich die Berichtigung des Tonnengehalts der Schiffe des anderen Teiles 
zum Zwecke der Erhebung von Schiffsabgaben für den Fall vor, daß wesentliche Verschiedenheiten in 
der Auslegung der Vermessungsvorschriften beider Länder zu Tage treten. 
Berlin, den 10. Juni 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Jonquières. 
  
Der erste Nachtrag zur amtlichen deutschen Ausgabe des neuen Internationalen Signalbuchs ist 
erschienen. 
  
8. Poli zeiwesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
* Name und Stand“ Alter und Heimat Grund ner Fe die datum 
S. usweisung 
der Bestrafung. Ausweisungs- 
2 der Ausgewiesenen. kralung beschlossen hat. konrnin 
1. 2. l 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
  
  
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1.] Stanislaus Czer= geboren am 8. April 1854 zu Mys-Diebstahl im wieder-Königlich Preußischer 3. März d. J. 
nia?, Arbeiter, liborz, Rußland, russischer Staats= holten Rückfalle (2 Regierungspräsident zu 
angehöriger, Jahre Zuchthaus, Bromberg, 
laut Erkenntnis vom z 
13.Juni1903), · 
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