Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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4. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Die Steuerämter I zu Leschnitz im Bezirke des Hauptsteueramts zu Oppeln, zu Muskau im 
Bezirke des Hauptsteueramts zu Sagan, zu Hammerstein im Bezirke des Hauptsteueramts zu Konitz 
sind in Steuerämter II umgewandelt worden. 
Es ist erteilt worden: " 
dem Steueramt 1 zu Osterode im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münden die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen J über Waren der Nummern 33h la, 24b und 38e 1 des Zolltarifs, 
dem Steueramt I zu Perleberg im Hauptamtsbezirke Neu-Ruppin die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen I über zur Denaturierung bestimmtes Baumwollensamenöl, . 
dem Steueramt I zu Eilenburg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Mühlberg die Befugnis 
zur Erledigung und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1I über Kleidungsstücke, die als Modell für 
die Eilenburger Jupons= und Schürzenfabrik F. Goedecke und A. Bessen eingehen, · 
demSteueramtlzuGreifenhagenimBezirkedesHauptsteueramtsStettianieBefugms 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über für die Greifenhagener Seifenfabrik aus dem Ausland 
eingehendes Baumwollensamenöl sowie ausländischen Talg, sofern diese Waren beim Grenzeingangs- 
amt amtlich revidiert worden sind, . . 
dem Steueramt 1 zu Nienburg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Verden die Befugnis zur 
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über die von dem Kaufmanne Heynemann in Nienburg aus 
ausländischen Jutesäcken gefertigten Matten, sofern die Matten leer an die Glasfabriken in Stadt- 
hagen, Obernkirchen, Brackwede, Porta und Minden i. W. versendet werden und als Verpackungs- 
material für von den Glasfabriken ins Ausland auszuführende Glaswaren zu dienen bestimmt sind. 
Im Königreiche Bayern. 
Die Ubergangsstelle Hergatz im Bezirke des Hauptzollamts zu Lindau ist aufgehoben und der 
Aufschlageinnehmerei Wohmbrechts in demselben Hauptamtsbezirk ist die Befugnis zur Ausfertigung 
und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier und Wein erteilt worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
Die dem Untersteueramte Schneeberg im Bezirke des Hauptzollamts zu Zwickau beigelegte 
Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über Waren, die mit Zollbegleitschein I ein- 
gegangen sind und ohne Zwischenlagerung in das Ausland wieder ausgeführt werden sollen, ist auf 
Waren der bezeichneten Art ausgedehnt worden, die im Postverkehr ohne Begleitscheinkontrolle ein- 
gegangen sind. « 
Es ist erteilt worden: 
dem Steueramt Oschatz im Bezirke des Hauptzollamts zu Meißen die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über die für die Fabrik wollener und baumwollener Wirk= und Häkelwaren 
von Ernst Franke in Oschatz eingehenden Sendungen halbseidenen Plüsches der Zolltarifnummer 30 tl, 
dem Steueramte Hohenstein-Ernstthal im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnitz die Befugnis 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über mit der Eisenbahn für die Firma Joh. Aug. Voß in 
Hohenstein-Ernstthal eingehende ungefärbte Florettseide und zollbegünstigte Seidenzwirne sowie über 
für dieselbe Firma im Veredelungsverkehr abgefertigte, aus dem Auslande mit der Eisenbahn zurück- 
kommende Seide und Seidenwaren. 
Im Großherzogtume Hessen. 
Dem Steueramte Friedberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Gießen ist die Befugnis 
zur Abfertigung des unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden übergangssteuerpflichtigen Bieres 
erteilt worden. 
In Elsaß-Lothringen. 
Deas Steueramt II Weiler ist vom Bezirke des Hauptzollamts Schirmeck abgetrennt und dem 
Bezirke des Hauptsteueramts Colmar zugeteilt worden. 
  
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