Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

— 208 — 
2. Marine und Schiffahrt. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben unter dem 14. Juni 1905 dem Segelklub „Rhe“ in 
Königsberg i. Pr. aus Anlaß seines fünfzigjährigen Bestehens das Recht zu verleihen geruht, ein 
. Abzeichen in der Nationalflagge zu 
führen. · 
Zur Führung der mit diesem Ab- 
zeichen versehenen Nationalflagge (Klub- 
flagge) bedarf es einer vom Reichs- 
Marineamt ausgestellten, auf das Fahr- 
zeug und seinen Besitzer lautenden Le- 
gitimation, die durch den Klubvorstand 
einzuholen ist. Die Klubflagge entspricht 
der Reichsflagge mit der in dem bei- 
gegebenen Muster angegebenen Ab- 
weichung. 
  
  
  
  
  
  
Das erste Heft des sechzehnten Bandes der im Reichsamte des Innern herausgegebenen „Ent- 
scheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von 
L. Friederichsen & Co. in Hamburg erschienen und zum Preise von 3,15 #X zu beziehen. 
Mit diesem Hefte wird das Register zum fünfzehnten Bande der Entscheidungen usw. zum 
Preise von 1,20 J ausgegeben. « 
  
3. Polizeiwesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
* Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum 
s — der nnannn. b usweisung Ausn ei ange- 
2 der Ausgewiesenen. eschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 8. 4. b. 6. 
  
  
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. James Aloysius geboren am 26. Februar 1866 zus schwerer Diebstahl in Königlich Sächsische 26. Juni d. J. 
6 Harkins, Buch= Boston, Nordamerika, ortsangehörig 3 Fällen (5 Jahre] Kreishauptmannschaft 
macher, ebendaselbst, Zuchthaus, laut Er= Leipzig, 
kenntnis vom b. Ok- 
tober 1900), 
b) Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs. 
2. Adolf Bahr, Stein-geboren am 4. Juli 1869 zu Altroth--Nichtbeschaffung eines Königlich Preußischer I. August d. J. 
metz, wasser, Bezirk Freiwaldau, Öster= Unterkommens, Regierungspräsident zu 
reichisch = Schlesien, österreichischer Breslau, 
Staatsangehöriger, 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.