Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

Privat-Lehranstalten. Lehranstalten im Auslande. 259 
  
X. Herzogtum Sachsen-Altenburg. XIV. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Gumperda bei Wahla Lateiuldfe enun der Lübeck: 1 Privatrealschule des Dr. G. A. Neimann. 
Professors Dr. Siegfried Schaffner. « 
Al. Herzogtum Anhalt. XV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Ballenstedt: Progymnasiale Abteilung (Privat-Pro-/ Hamburg: Privpatrealschule des Dr. T. A. Bieber, 
gymnasium) und Realabteilung +Stiftungsschule von 1815, unter Leitung 
des Privat-Instituts des Professors des Dr. Oskar Dränert, » 
Dr. Otto Wolterstorff. tPriratrealschule des Dr. A. Wichard 
XII. Fürsteutum Schwarzburg-Rudolstadt. ange " 
Keilhau: 1# Erziehungsanstalt von Dr. Otto Wächter NN] des Dr. Th. Vahn- 
(rüher Professor Barop).) # Realschule der Talmud-Tora, unter 
XIII. Fürstentum Waldeck. Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt, 
Pyrmont: Pädagogium des Dr. Ludwig Finger #Realschule des unter Leitung des 
— früher Caspari — (Progymnasial- Direktors M. Hennig und des 
abteilung und 1 Realschulabteilung Dr. G. Tiede stehenden Pauli- 
mit kaufmännischem Rechnen und nums, Pensionat des Rauhen 
Unterricht in der Buchführung).) Hauses.) 
  
Lehranstalten im Auslande. 
Antwerpen: Realschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Dr. Bernhard Gaster, 
Brüssel: LRealprogymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Karl Friedrich Wilhelm 
Lohmeyer,) 
Bukarest: 1 Deutsche Realschule der evangelischen Kirchengemeinde unter Leitung des Dr. Franz Schmidt,) 
Constantinopel: 1 Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Hans 
Karl Schwatlo, 
Mailand: J Internationale Schule protestantischer Familien unter der früheren Leitung des Nikolaus Stauffer.d) 
Berlin, den 8. September 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. RNichter. 
  
#c) Die Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Regierungs- 
kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von Aussichts- 
ween Heehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Teilen derselben sind 
unstatthaft. 
1) Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Ostertermin 1907 einschließlich Geltung. 
i) Mit rückwirkender Geltung für den Ostertermin 1905. Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Ostertermin 1907 
einschließlich Geltung. 
3) Mit rückwirkender Geltung für den Ostertermin 1905. 
!) Mit Geltung bis zum Prüfungstermin 1905 einschließlich. 
5) Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Prüfungstermin 1905 einschließlich Geltung. Mit dem 1. Oktober 1905 
wird die Leitung der Anstalt auf den Oberlehrer Dr. Ludwig Lenz übergehen. 
6) Die Berechtigung hat vorläufig nur für das Jahr 1905 einschließlich Geltung. 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.