Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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2. Justizwesen. 
  
Im Verlage von Puttkammer und Mühlbrecht, Buchhandlung für Staats- und Rechtswissenschaft 
hierselbst (W. 56, Französischestraße Nr. 28) ist ein zwölfter Band der im Reichs-Justizamte bearbeiteten 
„Deutschen Justiz-Statistik“ erschienen und im Buchhandel zum Preise von 8 M. zu beziehen. 
  
3. Zoll- und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Die Steuerämter I zu Bremervörde im Bezirke des Hauptsteueramts zu Stade, zu Münche- 
berg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Frankfurt a. O., zu Tanten im Bezirke des Hauptsteueramts 
zu Wesel sind unter Belassung ihrer bisherigen Abfertigungsbefugnisse in Steuerämter II umge- 
wandelt worden. 
Das Nebenzollamt 1 zu Kotten im Bezirke des Hauptzollamts zu Vreden ist unter Belassung 
seiner bisherigen Abfertigungsbefugnisse, einschließlich der auf Grund des § 128 V.Z.G. einem Neben- 
zollamt 1 zustehenden allgemeinen Befugnisse, in ein Nebenzollamt II umgewandelt worden. 
Das Nebenzollamt II in Jerzyce im Bezirke des Hauptzollamts zu Hohensalza ist unter Be- 
lassung seiner besonderen Befugnisse in ein Nebenzollamt I umgewandelt worden. 
Es ist erteilt worden: 
dem Hauptsteueramte zu Bochum die Befugnis zur Ausfertigung von Zuckerbegleitscheinen II, 
dem Steueramt l zu Diez im Bezirke des Hauptsteueramts zu Oberlahnstein die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Reisegerät und die damit eingehenden zollpflichtigen Waren, 
dem Steueramt 1 in Forst N.-L. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cottbus die Befugnis 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Abfälle von Zeugstoffen aller Art (Lumpen) für die Firma- 
Johannes Klug zu Forst N.-L., 
dem Steueramt I! in Züllichau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Crossen die Befugnis zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz. 
Die dem Hauptsteueramte zu Konitz beigelegte Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I 
über Kokosfasern in Strängen, welche für die Direktion der Provinzial-Besserungs= und Landarmen- 
anstalt in Konitz eingehen, ist zurückgezogen worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
Dem Steueramt in Limbach im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnitz ist die Befugnis zur 
Erledigung und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Maschinen und Teile von solchen, die an 
die Strumpfmaschinenfabrik Wallmuth Wünschmann jun. in Limbach aus dem Auslande mit der Eisen- 
bahn zur Ausbesserung eingehen und entweder verzollt oder demnächst wieder ausgeführt werden, 
beigelegt worden. 
Im Großherzogtume Baden. 
Dem Nebenzollamte II Schusterinsel im Bezirke des Hauptzollamts Basel sind die Abfertigungs- 
befugnisse eines Nebenzollamts I und außerdem folgende besondere Befugnisse erteilt worden: 
1. zur Ausstellung und Erledigung von Begleitscheinen I und II über Warensendungen der 
und für die Fabriken in Schusterinsel, 
2. zur Bescheinigung des Ausganges von Branntwein und Branntweinfabrikaten, 
3. zur Erhebung von Ubergangsabgaben, zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangs- 
scheinen über Bier und Wein, , 
4. zur Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein. 
 
	        
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