Contents: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

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hebung der Entschädigungsrente — Zurechnung von Concessionss 
geldern — Ablösbarkeit der Eatschädigungsrenten 
III. Abschnitt. 
landesherrlichen Salzverkaufsrechts und Strafen der Uebertretungen 
Verbot der Ein= und Ausfuhr des Salzes — Verbot der Salz- 
schankverpachtung und des unbefugten Salzabsatzes — Strafe 
des Salzeinschleifs — Ordnungsstrafen — Strafe der Theil- 
nehmer — Vertretungsverbindlichkeit dritter Personen — Ver- 
jährung der Salzvergehen ..... 
IV. Abschnitt. Verfahren gegen Uebertreter der das Salzwesen betref- 
fenden Vorschriften .. . 
Untersuchungsbehörden — Concurrenz der Salzverwaltereien — 
Verwendung des confiscirten Salzes — der Strafgelder — 
Uebergangsbestimmung — Aufshebung älterer Bestimmungen 
Scheidemünzen — deren Ausprägqung in hiesigen Landen, (. Münzwesen. 
Schlachtsteuer — Geseß über Erhebung derselben nach * Saͤtzen 
in den Jahren 1841 und 1812 « 
— — die in Folge des neuen Muͤnzsystems erforderlich werdende 
Umrechnung der Geldsäge bei selbiger ber. 
Schönburgische Recehherrschaften — Bildung der Viedieinaldele de- 
zirke fuͤr selbigse.. . . . 
Schreibeloͤhne, s. Copialgebuͤhren. 
Schriftsäffigkeit — Gesetz uͤber den Wegfall des jaͤhrlichen Canons fuͤr 
deren Verleihung 
Schuld= und Wechselverschreibungen, ingl. Cessionsurkunden, von 
Christen an Juden ausgestellte, s. Wucher. 
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Schulen, evangelische, — Errichtung einer Pensionscasse fuͤr Wittwen und 
Waisen der an selbigen angestellten Lehrer, s. Pensionscasse. 
— katholische, in den Erblanden gelegene, — Aufbringung des Be- 
darfs für selbige, s. Kirchen und Schulen. 
Schulgebäude, in der Oberlausitz gelegene, — deren Versicherung in der 
Oberlausitzischen Brandversicherungsanstalt betr., s. Oberlausit. 
Schulgelder — deren anderweite Regulirung bettrt. 
Schullehrer — Geseß über Ablöôsung des an selbige zu leisendem“ Natural- 
zehnten . . .. 
Ausführungsverordnung hierzu. . .. 
Schulunterricht — die kuͤnftige Anwendung der in Folge des neuen Mnz= 
systems vorgeschriebenen Rechnungsweise bei selbigem betr. 
Soldaten, verabschiedete, — deren Niederlassung auf dem Lande 
treibung eines Handwerks betr., s. Gewerbebetrieb. 
Sounnen Kein, Heil= und Versorganstalt, 
Vorschriften für die Aufaahme, Beurlaubung und Entlassung der 
daselbst unterzubringenden und untergebrachten Personen 
Hierzu die Beilage unter ## 
4 e 2 
Maaßregeln zu Beaufsichtigung und Aufrechthaltung des 
wegen Be- 
— allgemeine Bedinqungen und 
  
Tag. 
23 Mai 
. 
M ½ 
* 
9 Jumi 
16 Nov. 
11 Jan. 
28 Mai 
23 Nov. 
14 Juli 
17 Oct. 
2 Dec. 
Seite. 
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76 fy. 
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77 fg. 
84 
94 fg. 
347 
5 u. 24 
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366 
146 fg. 
291 fg. 
434 fg. 
336 
336—343 
  
  
Paragr. 
10—14 
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