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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
XXX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 31. März 1905. 13.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vor- den Kaiser Wilhelm-Kanal; — Ergänzung der Be-
nahme von Zivilstandsakten; — Exequaturerteilungen stimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirt-
Seite 69 schaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes
2. Statistik: Bestimmungen für die Vornahme einer Volks- von der Salzabgabe.. .... . 79
zählung am 1. Dezember 100 70 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
3. Zoll= und Stenerwesen: Anderung der Zollordnung für Reichsgebieee 80
1. Kou fu latwesen.
Dem Kaiserlichen Konsul Bormann in Santos ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Barcelona beschäftigten Vizekonsul von Hedemann ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung
des Kaiserlichen Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen
und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem mit, der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Sao Paulo beauftragten früheren Konsul Trost
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen
und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Den Königlich Spanischen Vizekonsuln in Magdeburg und Saarbrücken, Wilhelm Steffen-Schick
bezw. Wilhelm Steffen-Reißdorf, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
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