Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

Tabelle VII. 
Gemeinden und Wohnfplätze.) 
Termin: 1. Juli 1907. Die Tabelle ist aufzustellen nach kleineren Verwaltungsbezirken 
(preußischen Kreisen, bayerischen Bezirksämtern usw.) und soll enthalten: 
1. Keis. 
a) Zahl der Gemeinden mit weniger als 100 Einwohnern, 
Zahl der Wohnplätze?) und Gesamtzahl der Einwohner dieser Gemeinden. 
b) Zahl der Gemeinden von 100 bis unter 500 Einwohnern, 
Zahl der Wohnplätze und Gesamtzahl der Einwohner dieser Gemeinden. 
) Zahl der Gemeinden von 500 bis unter 1000 Einwohnern, 
Zahl der Wohnplätze und Gesamtzahl der Einwohner dieser Gemeinden. 
d) Zahl der Gemeinden von 1000 bis unter 2000 Einwohnern, Zahl der Wohn- 
plätze und Gesamtzahl der Einwohner dieser Gemeinden. 
e) Namen der Gemeinden von 2000 und mehr Einwohnern sowie landesübliche Be- 
zeichnung derselben (Stadt, Dorf usw.), Zahl der in jedem dieser Gemeindebezirke vor- 
handenen Wohnplätze, Name jedes Wohnplatzes von 2000 und mehr Einwohnern und 
Einwohnerzahl am 1. Dezember 1905. 
Außerdem bei jeder Gemeinde von 2000 und mehr Einwohnern anzugeben: 
4) ortsanwesende Bevölkerung am 1. Dezember 1905, 
5) ortsanwesende Bevölkerung am 1. Dezember 1900 nach dem Gebietsstand am 1. De- 
zember 19053), 
7) Bevölkerungs-Zu= oder Abnahme (—+ oder —). 
f) Namen der Gemeinden, die am 1. Dezember 1900, aber nicht mehr am 1. Dezember 1905, 
2000 und mehr Einwohner aufwiesen; dabei von jeder anzugeben: 
a) ortsanwesende Bevölkerung am 1. Dezember 1905, 
5) ortsanwesende Bevölkerung am 1. Dezember 1900 nach dem Gebietsstand am 
1. Dezember 19053), 
7) Bevölkerungsabnahme. 
8) Summe: Zahl und Einwohnerzahl aller Gemeinden am 1. Dezember 1905, Zahl der 
Wohnplätze. 
2. Keeis .. 
a bis g wie oben. 
usw. 
Tabelle VIII. 
Haughaltungen. 
Termin: 1. Februar 1907. Die Tabelle ist in folgender territorialen Einteilung aufzustellen: 
Preußen: Provinzen; Bayern rechts des Rheins, Pfalz; die anderen Staaten im ganzen, außerdem 
Städte von 100 000 und mehr Einwohnern einzeln. 
„ Unter „Wohnpläten= sind wie bei den früheren Volkszählungen „innerhalb des volitischen Gemeindeverbandes 
geographisch zusammenhängende Ansiedelungen mit besonderen Namen“ zu verstehen. 
it fi 9 Bei der Zahl der Wohnplätze ist auch derjenige mitzuzählen, nach dem die Gemeinde benannt ist. Dasselbe 
gilt für b bis e 
8 Abweichungen von den bereits bei der Zählung von 1900 festgestellten Zahlen — Band 151 der Statistik 
des Deutschen Reichs, Seite 738 ff. — sind zu erläutern.
	        
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