Num mer
8 ü *
Zol= #ü Tarasätze
tarifs 1l.
(741/6) Spiegel-= und Tafelglas, ander-
weit nicht genannt:
(741/2) weder geschliffen noch poliert, ge-
schnitten, gemustert, gerippt, geschuppt,
gebogen, mattiert, geätzt, überfangen,
aus gefeldert facettiert) oder belegt:
741 JSpiegelglas, gegossenes und geblasenes; soge—-
nanntes Rohglas (rohe gegossene Platten),
mehr als 5 mm stark, auch gerippt; lalle
diese) nicht gefärbt, nicht undurchsichtig 4
für 1 dr2
742 cgefärbt oder undurchsichtig; Butzenscheiben sRonggiat
743
744
745
746
747
748
aus
750
753
aus
754
755
756
geschliffen, poliert, geschnitten, gemustert, ge-
rippt (mit Ausnahme des gerippten Roh-
glases), geschuppt, gebogen (einschließlich des
ebogenen Rohglases), mattiert, geätzt, über-
fangen, jedoch nicht gefeldert (nicht facettiert),
nicht belegt ..
gefeldert (fakettiert, jedoch nicht belegt; LKoche
dralglas, Antikglas (auch weiß)
belegt:
nicht gefeldert .
gefeldert (facettier)
bemalb vergoldet oder versilbert, auch durch
Auftragen oder Einbrennen von Farben ge-
mustert
Tafelglas aller Art, weniger als 0 mm start
Opalescentglas
Drahtglas, geschliffen, ge-
mustert, gebogen
Rohglas in Kugeln oder Kugelkappen (Seg-
menten) zur Herstellung von Uhr= oder
soeuse auch zugeschnitten oder ge—
ärbt ..
Uhrgläser für Toschenuhren, auch aus ge-
färbtem Glase, geschliffen (auch bloß mit ab-
geschliffenen Rändern), gepreßt .
Brillengläser und andere Augengläser sowie
Siercoskopengläser, auch gefärbt, jedoch un-
geschliffen, ungefaßt
Bullenglaser, geschliffen, und andere geschliffene
Augengläser (auch zum unmittelbaren Ge-
brauche vorgerichtet); Brenngläser; Lupen
(Vergrößerungsgläser); Stereofkopengläser,
geschliffen; optisches Glas, geschliffen; alle
diese auch gefärbt, jedoch ungefaßt
poliert, gefärbt,
24
24
24
24
30
100
40
24
für 1 d2
8
60
15
60
Tarazuschlags satz: beim Eingang in unver-
packtem Zustand oder in anderer Verpackung
als Kisten und Bretterverschlägen nebst dem
dazugehörigen Stroh oder sonstigen weichen
Packstoffen, die geeignet sind, auch bei län-
gerer Dauer des Versands und bei Be-
nutzung jedes gebräuchlichen Versandmittels
das Glas vor Zerbrechen zu schützen, 67.
Kisten 17, Fässer 17.
Kisten 40, Fässer 40, Körbe 13.
Kisten 17, Fässer 17.