Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

  
  
  
  
  
  
Num mer 
8 ü * 
Zol= #ü Tarasätze 
tarifs 1l. 
(741/6) Spiegel-= und Tafelglas, ander- 
weit nicht genannt: 
(741/2) weder geschliffen noch poliert, ge- 
schnitten, gemustert, gerippt, geschuppt, 
gebogen, mattiert, geätzt, überfangen, 
aus gefeldert facettiert) oder belegt: 
741 JSpiegelglas, gegossenes und geblasenes; soge—- 
nanntes Rohglas (rohe gegossene Platten), 
mehr als 5 mm stark, auch gerippt; lalle 
diese) nicht gefärbt, nicht undurchsichtig 4 
für 1 dr2 
742 cgefärbt oder undurchsichtig; Butzenscheiben sRonggiat 
743 
744 
745 
746 
747 
748 
aus 
750 
753 
aus 
754 
755 
756 
  
geschliffen, poliert, geschnitten, gemustert, ge- 
rippt (mit Ausnahme des gerippten Roh- 
glases), geschuppt, gebogen (einschließlich des 
ebogenen Rohglases), mattiert, geätzt, über- 
fangen, jedoch nicht gefeldert (nicht facettiert), 
nicht belegt .. 
gefeldert (fakettiert, jedoch nicht belegt; LKoche 
dralglas, Antikglas (auch weiß) 
belegt: 
nicht gefeldert . 
gefeldert (facettier) 
bemalb vergoldet oder versilbert, auch durch 
Auftragen oder Einbrennen von Farben ge- 
mustert 
Tafelglas aller Art, weniger als 0 mm start 
Opalescentglas 
Drahtglas, geschliffen, ge- 
mustert, gebogen 
Rohglas in Kugeln oder Kugelkappen (Seg- 
menten) zur Herstellung von Uhr= oder 
soeuse auch zugeschnitten oder ge— 
ärbt .. 
Uhrgläser für Toschenuhren, auch aus ge- 
färbtem Glase, geschliffen (auch bloß mit ab- 
geschliffenen Rändern), gepreßt . 
Brillengläser und andere Augengläser sowie 
Siercoskopengläser, auch gefärbt, jedoch un- 
geschliffen, ungefaßt 
Bullenglaser, geschliffen, und andere geschliffene 
Augengläser (auch zum unmittelbaren Ge- 
brauche vorgerichtet); Brenngläser; Lupen 
(Vergrößerungsgläser); Stereofkopengläser, 
geschliffen; optisches Glas, geschliffen; alle 
diese auch gefärbt, jedoch ungefaßt 
poliert, gefärbt, 
24 
24 
24 
24 
30 
100 
40 
24 
für 1 d2 
8 
60 
15 
  
60 
  
  
  
Tarazuschlags satz: beim Eingang in unver- 
packtem Zustand oder in anderer Verpackung 
als Kisten und Bretterverschlägen nebst dem 
dazugehörigen Stroh oder sonstigen weichen 
Packstoffen, die geeignet sind, auch bei län- 
gerer Dauer des Versands und bei Be- 
nutzung jedes gebräuchlichen Versandmittels 
das Glas vor Zerbrechen zu schützen, 67. 
Kisten 17, Fässer 17. 
Kisten 40, Fässer 40, Körbe 13. 
Kisten 17, Fässer 17.
	        
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