— 1067 —
Feststellung der Stempelabgabe und Quittung.)
Nach der vorstehenden Aufstellung hat die Gesamtsumme der den zur lÜberwachung der Geschäftsführung bestellten
Personen für das Geschäftsjahr * gewährten Vergütungen A. Pf. betragen.
— Eine Abgabe ist hiernach nicht zu entrichten. —
— Die Stempelabgabe nach dem Satze von 8 v. H. berechnet sich auf .. ... AM. Pf. —
— Die Hälfte des 5 000 . übersteigenden Betrags der Gesamtvergütungen beträgt Al. Pf. —
Die Stempelabgabe wird hiernach festgesetzt auf den Betrag von .. . . . . AM. Pf.,
in Buchstaben Mark Pf.
Dieser Betrag ist heute eingezahlt und im Einnahmebuch unter Nr. vereinnahmt.
, den ten 19
(Amtsbezeichnung)
(Unterschrift)
Tune
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
12