Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Feststellung der Stempelabgabe und Quittung.) 
Nach der vorstehenden Aufstellung hat die Gesamtsumme der den zur lÜberwachung der Geschäftsführung bestellten 
Personen für das Geschäftsjahr * gewährten Vergütungen A. Pf. betragen. 
— Eine Abgabe ist hiernach nicht zu entrichten. — 
— Die Stempelabgabe nach dem Satze von 8 v. H. berechnet sich auf .. ... AM. Pf. — 
— Die Hälfte des 5 000 . übersteigenden Betrags der Gesamtvergütungen beträgt Al. Pf. — 
Die Stempelabgabe wird hiernach festgesetzt auf den Betrag von .. . . . . AM. Pf., 
in Buchstaben Mark Pf. 
Dieser Betrag ist heute eingezahlt und im Einnahmebuch unter Nr. vereinnahmt. 
, den ten 19 
(Amtsbezeichnung) 
(Unterschrift) 
Tune 
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen. 
12
	        
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