Tarasätze
876
877
878
879
880
Metalltuch aller Art für gewerbliche
insbesondere für die Herstellung von
endlos oder in Rollen oder Stücken, aus
Draht, auch mit Gespinsteinlagen; Vordruck-
walzen (Egoutteure), glatt oder gerippt, mit
oder ohne Wasserzeichen .
Haus= und Küchengeräte aus Kupfer, icht ver-
nickelt, auch in Verbindung mit anderen
Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere
Zollsätze fallen:
unlackiert, unpoliert
lackiert, poliert .
Grobe Waren aus Kupfer und grobe Waren
aus gegossenem Messing, vorstehend nicht
genannt; gegossene, gelötete, gewalzte oder
gezogene Röhren, einschließlich der Muffen-
und Flanschenröhren sowie der Röhrenver-
bindungs= und Röhrenformstücke, auch ge-
bogen, aus Kupfer oder Messing; alle diese
weder lackiert noch poliert oder vernickelt,
auch in Verbindung mit anderen Stoffen,
soweit sie nicht unter Nr. 874 oder durch die
Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere
Zollsätze fallen; Polsterfedern aus Kupfer-
oder Messingdraht, unpoliert, unlackiert
Andere als grobe Waren aus Kupfer oder ge-
gossenem Messing, vorstehend nicht genannt;
alle lackierten oder polierten Waren aus
Kupfer (mit Ausnahme der Haus= und
Küchengeräte) oder aus gegossenem Messing;
Waren aus Messingblech (mit Ausnahme der
Röhren); Waren aus Kupfer= oder Messing-
draht, vorstehend nicht genannt; Waren aus
Tombak; alle diese, soweit sie nicht unter
Nr. 874, 879 oder 887 oder durch die Ver-
bindung mit anderen Stoffen unter höhere
Zollsätze fallen; Blattkupfer und Blattmessing
Kupfer-, Tombak= und Messingwaren, verniert,
gefärbt oder vernickelt, soweit sie nicht zu
den fein gearbeiteten Schmuckgegenständenusw.
der Nr. 887 gehören oder durch die Ver-
bindung mit anderen Stoffen unter höhere
Zollsätze fallen ..
Waren aus anderen Kupferlegierungen als
Messing und Tombak, soweit sie nicht zu
den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen usw.
wecke,
apier,
30
18
30
18
60
Kisten 13, Fässer 13, Körbe 6.