Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 1197 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamte des Innern. 
  
  
  
Du betisbhen durch alle Voltanstalten und Luchhandlungon. 
Nr. 57. 
  
XXXIV. Jahrgang. Berlin, Sonnabend, den 15. September 1906. 1 
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Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Bekanntmachung zur Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 Seite 1197 
  
Zoll= und Steuer wesen. 
  
Bekanntmachung 
zur Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 695). 
Auf Grund des § 102 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze) bestimme ich, 
daß hinsichtlich der im Auslande für den Verkehr nach und durch Deutschland mit Ausnahme des 
Bodensee-Rundreiseverkehrs ausgegebenen Fahrkarten die Vorschriften über die Besteuerung der 
Personenfahrkarten mit dem 1. Oktober 1906 in Kraft treten. 
Die Vorschrift des § 102 Satz 1 der Ausführungsbestimmungen in betreff der zusammen- 
gestellten Fahrscheinhefte wird hierdurch nicht berührt. 
Berlin, den 13. September 1906. 
Der Reichskanztler. 
Fürst von Bülow. 
*) Zentralblatt S. 979. 
  
173
	        
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