Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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1243 
—.. 
  
  
  
  
— — — —„ — —S — — — — — 9 — — – 
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 
  
Lau- 
fende 
Nr. 
2. 
Wem? 
8. 
Bei Pfändung 
4. 
Bemerkungen. 
  
(1.) 
II. 
  
Den Militär-Intendanturen der betreffenden 
Armeekorps. 
Der Intendantur der militärischen Institute. 
  
– 
10 
11 
12 
13 
14 
16 
16 
17 
10 
  
  
der Regimentskommandeure, 
der Bataillons= und Abteilungskom- 
mandeure sowie der Detachements- 
führer, 
der sämtlichen nichtregimentierten Militär- 
ärzte (mit Ausnahme jener des Kriegs- 
ministeriums), 
der Korpsstabsveterinäre, 
der Beamten der Proviantämier, 
der Beamten der Garnisonverwaltungen, 
der Beamten des Militärbauwesens (mit 
Ausnahmezj:ener des Kriegsministeriums 
und der Intendantur der militärischen 
Institute), 
der Korpsstabs- und Stabsapotheker, 
der Beamten der Garnisonlazarette, 
der Offiziere des Traindepots (mit Aus- 
nahme des Traindepotoffiziers bei der 
Artillerie= und Traindepotdirektion), 
des Vorstandes der Arbeiterabteilung: 
der Militär-Intendanturbeamten bei 
dieser Intendantur und der ihr unter- 
stellten Beamten des Militärbauwesens 
(mit Ausnahme des Ober-Intendantur- 
rats), 
der Offiziere — soweit sie nicht Generale 
lind — und des Arztes der Leibgarde 
er Hartschiere. 
des Kommandeurs der Equitationsanstalt, 
der Artillerieoffiziere vom Platz sowie 
der Zeug= und Feuerwerksoffiziere 
(mit Ausnahme jener bei der Inspek- 
tion der technischen Institute und der 
Artillerie-- und Traindepotdirektion), 
des Kommandeurs der Unteroffizierschule, 
des Kommandeurs der Militärschieß- 
schule, 
des technischen Vorstandes der Militär- 
lehrschmiede, 
der Osffiziere und des Rendanten der 
militärischen Strafanstalten, 
der Offiziere, Beamten und Bediensteten 
der technischen Institute (Artillerie- 
werkstätten, Geschützgießerei und Ge- 
schoßfabrik, Hauptlaboratorium, Pulver- 
fabrik, Gewehrfabrik) und der Ober- 
feuerwerkerschule, 
des Festungsbaupersonals bei 
Festungsbaukassen Ingolstadt 
Germersheim; 
den 
und 
  
Zu 9. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. VI. 
Zu 13. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. II,1 
und VI. 
Zu 1. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. VI. 
Zu 2. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. VI. 
Zu 4. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. VI. 
1827
	        
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