— 1323 —
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
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Königreich Preußen.
Die Zollabfertigungsstelle Oderhafen zu Cosel O. S. im Bezirke des Hauptsteueramts zu
Gleiwitz ist unter Belassung der bisherigen Abfertigungsbefugnisse in ein Steueramt I mit der Bezeichnung
„Steueramt 1 zu Klodnitz“" umgewandelt worden.
Das Nebenzollamt 1 in Friedrichshof ist von dem Bezirke des Hauptzollamts in Neidenburg
abgezweigt und dem Bezirke des Hauptzollamts in Johannisburg zugewiesen worden.
In Delitzsch im Hauptamtsbezirke Wittenberg ist eine mit dem Steueramte I daselbst verbundene
Zuckersteuerstelle errichtet worden. Dieser Stelle ist die Zuckerfabrik in Delitzsch zugewiesen worden,
für die bisher die mit dem Steueramte I in Bitterfeld verbundene Zuckersteuerstelle zuständig war.
Unter Belassung der bisherigen Abfertigungsbefugnisse ist das Steueramt 1 in Syke im Haupt-
amtsbezirk Osnabrück in ein Steueramt l und das Salzsteueramt 1 in Liebenhalle im Hauptamts-
bezirke Hildesheim in ein Salzsteueramt II umgewandelt worden.
Es ist erteilt worden
dem Steueramte II in Kevelaer im Hauptamtsbezirke Wesel die Befugnis zur Erledigung von
Zollbegleitscheinen II,
dem Steueramte 1 in Hundsfeld im Hauptamtsbezirke Breslau II und dem Steueramte II in
Uslar im Hauptamtsbezirke Münden die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über Schwer-
benzin,
dem Nebenzollamte 1 in Laugszargen im Bezirke des Hauptzollamts in Tilsit die Befugnis
zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 ohne Zollverschluß über Getreide, das mit der Bestimmung
eingeht, über das Hauptsteueramt 1 in Rönigsberg oder das Hauptzollamt in Memel wieder ausgeführt
zu werden,
dem Steueramte 1 in Pasewalk im Bezirke des Hauptzollamts zu Wolgast die Befugnis zur
Abfertigung der für das Privatteilungslager der Pasewalker Stärkefabrik Pohl und Prigge in Pasewalk
dort unter Eisenbahnwagenverschluß mit Zollbegleitschein I eingehenden Weizenmehlsendungen,
dem Hauptsteueramte zu Potsdam die Befugnis zur Ausfertigung von Zigarettenbegleitscheinen,
den im Bezirke des Hauptsteueramts zu Kreuznach gelegenen Großherzoglich Oldenburgischen
Steuerstellen, nämlich dem Steueramte I zu Oberstein und den Steuerrezepturen in Idar und VBirken-
feld die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten für inländische Kraftfahrzeuge (Tarifstelle 8a
des Reichsstempelgesetzes).
Königreich Bayern.
Das Nebenzollamt II Erlau im Bezirke des Hauptzollamts Passau ist aufgehoben worden.
Großherzogtum Baden.
Der Steuereinnehmerei Kappel im Bezirke des Hauptsteueramts Lahr ist die Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Tabakversendungsscheinen I1 erteilt worden.
Großherzogtum Mecklenburg Strelitz.
Dem Steueramt in Neustrelitz ist die Befugnis zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagen-
verschluß ceingehenden Begleitscheingüter erteilt worden.
Herzogtum Sachsen-Meiningen.
Der Steuerstelle in Steinach ist die Bezeichnung „Steueramt"“ beigelegt worden.
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