Contents : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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tions=  und  Einlassungs-Schriften  im  ersten  Verfahren,

wofür  besondere  Ansätze  Statt  finden,
wie  andere  schriftliche  Eingaben,

jedoch  für  jede  Parthey  im  Ganzen  nie  übr

Vergleiche,  dafern  solche  unter  Mitwirkung  der  Sachwalter

  zu  Stande  gekommen:

a)  gerichtlich  abgeschlossene,  wodurch  der  ganze  Prozeß
  sich  erlediget,  mit  Einschluß  der  Termins-Abwartung:
  der  Ansatz  für  Termins-Abwartung

doppeltz;

b)  außergerichtlich  vermittelte,  wodurch  das  Entstehen
eines  Rechtsstreites  oder  sein  Fortgang  verhindert  wird,

s.  Verhandlungenjedoch

  der  dicsfallsige  Ansatz  doppelt.

Verhandlungen,  mündliche  jeder  Art  —  bloß  mit

Ausschluß  der  Termins-Abwartung  —  sie  mögen  vor

öffentlichen  Behörden  Statt  finden  oder  anderwärts,

z.  B.  Vernehmung,  mündliches  Anbringen  einer  Klage,

  Angabe  eines  Kaufes  oder  anderen  Rechtögeschäftes,

  Beywohnung  oder  resp.  Besorgung  einer  Inventur,
  Auktion,  Verpachtung,  Erbtheilung  und  dergl.,

mit  Einschluß  des  diesfalls  zu  machenden  Weges  im

Wohnorte,

wenn  sie  nicht  über  eine  Stunde  dauern

bey  längerer  Dauer,  von  jeder  Stunde  ohne  ünterschiev

I.  II.
Klasse.  Klasse.
tbl.  %  tbl.  ##gr.

 

jedoch  für  den  ganzen  Tag  nie  über

Ausgenommen  sind  diejenigen  Fälle,  wo  Sachwalter
entweder  freywillig,  oder  in  Folge  Vorbeschiedes,  wegen
  einer  nicht  terminlichen  kurzen  Verhandlung,
  z.  B.  wegen  Bekanntmachung  einer  Resolution,

Vorlegung  einer,  Eingabe  zur  Erklärung  oder  Einsiche

und  dergl.,  vor  Behörden  erscheinen,  in  welchen  Fällen
  überhaupt  urr
passiren.

Vollmacht:

1)  Blanquet  daau
2)  Entwerfung  einer  schristlichen:

a)  zu  einem  einzelnen  aklkt

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III.
Klasse.

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