Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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2. Allgemeine Verwaltungssachen. 
Auf Grund des § 51 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 hat der Bundesrat in seiner 
Sitzung vom 12. Oktober 190 beschlossen, 
daß den gesandtschaftlichen und besoldeten Konsulatsbeamten, welche in außereuropäischen 
Ländern eine längere als einjährige Verwendung gefunden haben, die daselbst zugebrachte 
Dienstzeit auch bei Verwendung in den östlich des Euphrat gelegenen persischen und tür- 
kischen Gebieten, in den portugiesischen Besitzungen von Angola und Mocambique und in 
der Republik Liberia bei der Pensionierung doppelt in Anrechnung gebracht wird. 
Berlin, den 29. Dezember 1905. 
Der Reichskanzler. 
Fürst v. Bülow. 
  
3. Zoull= und Steuerwesen. 
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Die Steuerämter 1 in Pudewitz im Bezirke des Hauptsteueramts zu Posen und in Labischin 
im Bezirke des Hauptsteueramts zu Bromberg sind, und zwar letzteres unter Belassung seiner bis 
herigen Befugnisse, in Steuerämter II umgewandelt worden. 
Die Nebenzollämter 1 in Borzykowo im Bezirke des Hauptzollamts zu Wreschen und in 
Czymochen im Bezirke des Hauptzollamts zu Prostken sind unter Belassung ihrer bisherigen Abfer- 
tigungsbefugnisse in Nebenzollämter II umgewandelt worden. 
Das Steueramt 1 in Ahlen im Bezirke des Hauptsteueramto zu Münster ist unter Belassung 
seiner bisherigen Befugnisse, mit Ausnahme der Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zucker- 
begleitscheinen I, in ein Steueramt II umgewandelt worden. 
Es ist erteilt worden: 
dem Steueramt ! in Greifenhagen im Bezirke des Hauptsteucramts II in Stettin die Befugnis 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über schmalzartige Fette, die für die Greifenhagener Seifen- 
fabrik aus dem Ausland eingehen und beim Grenzeingangsamt amtlich vorrevidiert sind, 
dem Steueramt I in Bitterfeld im Bezirke des Hauptsteueramts zu Wittenberg die Befugnis 
zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Branntweinsendungen unter Eisenbahnwagenverschluß oder 
in Eisenbahnkesselwagen, 
dem Steueramt I1 in Oberhausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Duisburg die Befugnis 
zur Abfertigung des unter Eisenbahnwagenverschluß mit Ubergangsschein eingehenden Bieres, 
dem Hauptsteueramte zu Eberswalde die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleischeinen I 
allgemein und die Befugnis zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Sen— 
dungen von zur Papierfabrikation bestimmten alten Tauen, Stricken, Netzen und Lumpen, 
dem Hauptsteneramte zu Halle a. S. und der Jollabfertigungsstelle a. d. wilden Saale zu 
Halle a. S. die Befugnis zur Abfertigung von Wollengarn als hartes Kammgarn aus Glanzwolle 
über 20 cm Länge zu den gollsätzen der Tarifnummer 4116.2. 
Im RKönigreiche Bayern. 
Das Nebenzollamt 1 in Selb im Bezirke des Hauptzollamts zu Hof ist in ein Nebenzollamt 1I 
und das Nebenzollamt II in Burghausen im Bezirke des Hauptzollamts zu Simbach in ein Neben- 
zollamt 1 umgewandelt worden.
	        
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