Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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im  Reichsgesetzblatt,  Stück.45  Nro.  731  und  Stück  43  Nro.  722  verkündigt  worden
sind,  werden  die  bezeichneten,  hiernach  in  Württemberg  eingeführten,  mit  dem  1.  Januar
  1872  in  Kraft  tretenden  Gesetze  unter  Hinweisung  auf  §.  2  Absatz  3  des  Gesetzes
  vom  16.  April  1871,  betreffend  die  Verfassung  des  deutschen  Reichs,  durch  nachfolgenden
  Abdruck  zur  allgemeinen  Keuntniß  gebracht.  Zugleich  wird  die  zu  Ausführung
  von  F.  8  des  Gesetzes,  Maßregeln  gegen  die  Ninderpest  betreffend,  erlassene
Instruktion  vom  26.  Mai  1869  veröffentlicht.

Stuttgart,  den  20.  November  1871.

Scheurlen.