nummer 67
imd Freigabeverfahren für Halb- und Fertigsabrikale aufaebeten“.
Hiernach sind die nachstehend aufneführten Bekanntmachungen
mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt“-————
1
— *1mm — —
Vezeichnung
——.—-—7êé
Eingellieferungsbeichränkung
für Roheeisen,
Rohstahl, Halbzeug,
geschmiedele und
gewalate Fobrikate,
1 Flubeilen, Flußftahl=(
. formguß und Grau-.
«.II.(I"B«.,
IISVLMIT Stab. Tcch. 5630. 2. 17. *
4 a‚ K. Z. 2.. Vrstandserhebung
« ÜAber Gleismaterial
unnund Betriebsmittel
. der Straßenbahnen.
m. Sepibr, 1917/E. 1916. 7. 17. KRil. Geschlaghahme von
. Stacheldraht und Bestandserhebung
von
Steacheldraht und
Stacheldrahtmaschi.
» 6 1 v nen.
10. Oltoher 1017/E. 50. 8. 17. Kol. mitBVeschlagnahme und Be-Nachträgen
standserhebung von
Stab-, Form= und
Moniereisen, Stabund
Formstahl, Bler
cchen und Röhren aus
1 Eisen und Stahl,
# Grauguß, Temper=.
;sahst-umgab-M-QTIMEIJMTWBHO.RII.MW
IBeschlaanahme und Be-#
standserhebung von
x eisernen Heialörpern
- ;-nnd-Zc11imlkjsgfz11WHs
leiseln.
November 1917. K. 452. 10. 17. KRM. sErgerugnng des Kricas--.
· msuatleriais durch
Eiten= und Stahln
werke.
Bt m. 808. 12. 17.Eingelbeschlagnahme
KI. baou harten Stahl-1
8drähchten.
Saälikliche seitens der Rohstahl--Rusgkeichstelle erlassenen
Anordnungen und Verfügungen, insbesondere die Bestinimungen
des Nundschretbens Nr. 20 des Deutichen Skahlbundes
vom 1. Dezember 1918 und die für die Eisen. und
Stahsgseßereien arundlegende Verfügung der Nohstayl= usgleichstelle
vom 5. April 1917 Tab. Nr. I. 1418. 3. 17 N2S.
(1. 214. 4. 17. Rol S. werden gleichfalls außer Kraft get.
Eidesstattliche Erklörungen, Bezugsscheine und Dringchkeitsscheine,
somie konstine den Verkehr in Eisen und
Skahl regelnde Vorichriften für Bezug und Lieferung
kommen damit in Fortfall.
* Höchstpreise für Eisen und Stahl.
Hr. BIt. — # 734/11. 13. Unh. vom 18, 11. 19183.
Dezember 1017
Der Deutsche Stahlbund hat auf Veranlassung des
Demnobilmachungsamtes seinen Mitaliedern durch Nundschreiben
vom 14. November mitgeteilt, daß sämtliche
Höchstpreise für Eisen und Stahl trotz Aufhebung des
Belagerungszustandes bis auf weiteres in Gallung
böleiben.
* Beauftragter des Demobilmachungsamtes beim Deutschen
Stahlbund.
Nr. Bli. - m — 9001/11. 15. U#RR. vom 23. 11, 1918.
Der Beauftragte des Kriegsministeriums beim
Dentschen Stahlbund ist vom Reichsamt flr die mietaft.
liche Demobilisation (Demobilmachungsamt) zum Beauf'itragten
des Demobilmachungsamtes
ernannt worden. · · » .
Die erstgenannte Stelle besteht nicht
mehr. Zuschriften und Anfragen für den Beauftragten
des Demobilmachungsamtes sind zu richten nach Düsseldorf,
Stahlhof. .--
· met-mess-Aushebung
von Bekannimachungen,
Metall-Enteignungen.
F. R. 8370/11 18. kRM. vom 25. II. 1918. 4
Im Auftrage des Demobilmachungsamles und auf
Grund der Bundesratsverordnung über die Sicherltellung
von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. Norik 1917
(N.i#. Bl. S. 376) wird folgendes angeorbnel: ·
r· Artikel I.
Die Bekanntmachungen .
ALEHAEHEIHKRE vgm 15. März 1915 betreffend Vorratserhebung
und Bestandsmeldung über Wolfram,
Chrom, Molybdän, Vanadium und Mangan.
M. 15/12. 15. K RA. vom 15. Dezember 1915 betrekfend Beschlagnahme•.
von Wolfram und Chrom und Hoöchstpreise
für Wolframt. . . .
H.1hk«i’å.fsiksisk.Eis-»-1MaiIJIHkiirgssgiidPassiv-dserhebung
und Beschlaganahme von Metallen.
M. 12218, 18. KR . vom 1. September 1918, 3, Nachtragsbekanntmachung
zur Bekanntmachung M. 1./4. 15. KR.
verden hiermil ausgehoben. NN
werden uerat. dürfen jedoch nur insoweit verwendet
werden, als sich Ersatzmetalle nicht vorwenden lassen.
« Artikel ll.
a) Es werden hiermit aufgehoben:
Die von den Kriegsministerien ausgesprochenen, den Betroffenen
namentlich zugestellten Sonderbeschlannahmen vom
solchen Metallen, die von der Bekanntmachung A. 1|/d. 15.
KXNN. betrossen wurden. #
db) Es werden hiermit widerrufen: «f..»
Dse EinzelEnteignungen von Metallen, die auf Grund
der Bekaunntuiachung über die Sicherstellung von Kriesbedarf
vom 24. Juni 1915 (N.G.Bl. S. 352) nebst Abänderungen
vom 9. Oktober 1915 (R.G.Bl. S. 645). 25. Noueritber
1915 (RG.Bl. S. 778), 14. September 1910 (R.G. Wl.
S. 1019), 4. Noril 1917 (R.G.Bl. S. 816) und. der VNeufassung
dieser Bekannim adung vom 2. Acrit #### F. &en
376) nebst Abänderung vom 17. Januer 1918 (N.6 Bl.
E. 37) ausgesprochen worden si insalelk L ihnan auf die
Metoll Mesdestelle der Kriegs-Rohstoff-Ableilung als derjenigen
Stelle. hingernieien worden ift, nit der wegen unronen,
Freigaben usw. in Verbindung zu lreten war. ansgos
fallen hierunter die Einzel - Enteiaungen bon
Haus-Motallen, olso von Metallen, die auf Grund der, Vefannimaochung
MM. 325/T, 15. ARA. vont 31. # 1915 und
M. 8°1. 18. KRA. vom 26. März 1918 beschlagnahmt waren.
Artikel III. »h·
Das Einverständnis mit dem im Artikel I ausgesprochenen
Widerruf der Enieianungen wird angenommuen.
falls nicht bis zum 15. Jannar 1910 durch einaeschriebenen
Prief bei der Metall-Meldestelle (Abt. R.) der Kriegs-RNobstoff-Abteilung
in Berlin W. 9, Potsdamer Str. 10/11, Einspruch
erhoben wird. 8 »
Trotz der Wideorrufs der Enteignungen können enteignete
Gegentände noch bis zum 15. Jannar 1910 zu den in
den Befanntmachungon gennunken oder dem bereits bereinbarten
Uebernahmepreilse abgeliefert werden. ·
- " Ilrtikellv. 6 ·
III-merkwerDIE-im-di-kVHI-pftimstuxi1sq.viertmplscksMth
KtiisnssMnfuklsMHir-mIUfUIIssTmftzuITEIHMEIjkcnnsgnMk
Ablieferung zu bringen. »
Artikel wW.
Es wird auf die Verordnung des Demobilmachunasate5
betr. „Verbrauch von für Kridaszwecke augewielsenem
Widerruf von