Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 56. (56e)

nummer  67

imd  Freigabeverfahren  für  Halb-  und  Fertigsabrikale  aufaebeten“.


Hiernach  sind  die  nachstehend  aufneführten  Bekanntmachungen

  mit  sofortiger  Wirkung  außer  Kraft  gesetzt“-————

  1
—  *1mm  —  —

Vezeichnung

——.—-—7êé

Eingellieferungsbeichränkung
  für  Roheeisen,
  Rohstahl,  Halbzeug,
  geschmiedele  und
gewalate  Fobrikate,
1  Flubeilen,  Flußftahl=(
  .  formguß  und  Grau-.
  «.II.(I"B«.,
IISVLMIT  Stab.  Tcch.  5630.  2.  17.  *

4  a‚  K.  Z.  2..  Vrstandserhebung
«  ÜAber  Gleismaterial
unnund  Betriebsmittel
.  der  Straßenbahnen.
m.  Sepibr,  1917/E.  1916.  7.  17.  KRil.  Geschlaghahme  von

.  Stacheldraht  und  Bestandserhebung

  von
Steacheldraht  und
Stacheldrahtmaschi.

»  6  1  v  nen.
10.  Oltoher  1017/E.  50.  8.  17.  Kol.  mitBVeschlagnahme  und  Be-Nachträgen


standserhebung  von
Stab-,  Form=  und
Moniereisen,  Stabund
  Formstahl,  Bler
cchen  und  Röhren  aus
1  Eisen  und  Stahl,
#  Grauguß,  Temper=.
  ;sahst-umgab-M-QTIMEIJMTWBHO.RII.MW
  IBeschlaanahme  und  Be-#
  standserhebung  von
x  eisernen  Heialörpern
-  ;-nnd-Zc11imlkjsgfz11WHs
  leiseln.
November  1917.  K.  452.  10.  17.  KRM.  sErgerugnng  des  Kricas--.
  ·  msuatleriais  durch
Eiten=  und  Stahln
  werke.
Bt  m.  808.  12.  17.Eingelbeschlagnahme
KI.  baou  harten  Stahl-1
  8drähchten.

Saälikliche  seitens  der  Rohstahl--Rusgkeichstelle  erlassenen
Anordnungen  und  Verfügungen,  insbesondere  die  Bestinimungen
  des  Nundschretbens  Nr.  20  des  Deutichen  Skahlbundes
  vom  1.  Dezember  1918  und  die  für  die  Eisen.  und
Stahsgseßereien  arundlegende  Verfügung  der  Nohstayl=  usgleichstelle
  vom  5.  April  1917  Tab.  Nr.  I.  1418.  3.  17  N2S.
(1.  214.  4.  17.  Rol  S.  werden  gleichfalls  außer  Kraft  get.
  Eidesstattliche  Erklörungen,  Bezugsscheine  und  Dringchkeitsscheine,
  somie  konstine  den  Verkehr  in  Eisen  und
Skahl  regelnde  Vorichriften  für  Bezug  und  Lieferung
kommen  damit  in  Fortfall.

*  Höchstpreise  für  Eisen  und  Stahl.
Hr.  BIt.  —  #  734/11.  13.  Unh.  vom  18,  11.  19183.

Dezember  1017

Der  Deutsche  Stahlbund  hat  auf  Veranlassung  des
Demnobilmachungsamtes  seinen  Mitaliedern  durch  Nundschreiben

  vom  14.  November  mitgeteilt,  daß  sämtliche
Höchstpreise  für  Eisen  und  Stahl  trotz  Aufhebung  des
Belagerungszustandes  bis  auf  weiteres  in  Gallung
böleiben.

*  Beauftragter  des  Demobilmachungsamtes  beim  Deutschen
Stahlbund.

Nr.  Bli.  -  m  —  9001/11.  15.  U#RR.  vom  23.  11,  1918.
Der  Beauftragte  des  Kriegsministeriums  beim
Dentschen  Stahlbund  ist  vom  Reichsamt  flr  die  mietaft.

liche  Demobilisation  (Demobilmachungsamt)  zum  Beauf'itragten

  des  Demobilmachungsamtes

ernannt  worden.  ·  ·  »  .
Die  erstgenannte  Stelle  besteht  nicht

mehr.  Zuschriften  und  Anfragen  für  den  Beauftragten

des  Demobilmachungsamtes  sind  zu  richten  nach  Düsseldorf,

  Stahlhof.  .--

  ·  met-mess-Aushebung

  von  Bekannimachungen,
Metall-Enteignungen.

F.  R.  8370/11  18.  kRM.  vom  25.  II.  1918.  4
Im  Auftrage  des  Demobilmachungsamles  und  auf

Grund  der  Bundesratsverordnung  über  die  Sicherltellung

von  Kriegsbedarf  in  der  Fassung  vom  26.  Norik  1917

(N.i#.  Bl.  S.  376)  wird  folgendes  angeorbnel:  ·

r·  Artikel  I.
Die  Bekanntmachungen  .

ALEHAEHEIHKRE  vgm  15.  März  1915  betreffend  Vorratserhebung
  und  Bestandsmeldung  über  Wolfram,

Chrom,  Molybdän,  Vanadium  und  Mangan.

M.  15/12.  15.  K  RA.  vom  15.  Dezember  1915  betrekfend  Beschlagnahme•.
  von  Wolfram  und  Chrom  und  Hoöchstpreise
  für  Wolframt.  .  .  .

H.1hk«i’å.fsiksisk.Eis-»-1MaiIJIHkiirgssgiidPassiv-dserhebung
  und  Beschlaganahme  von  Metallen.

M.  12218,  18.  KR  .  vom  1.  September  1918,  3,  Nachtragsbekanntmachung
  zur  Bekanntmachung  M.  1./4.  15.  KR.

verden  hiermil  ausgehoben.  NN

werden  uerat.  dürfen  jedoch  nur  insoweit  verwendet
werden,  als  sich  Ersatzmetalle  nicht  vorwenden  lassen.
«  Artikel  ll.
a)  Es  werden  hiermit  aufgehoben:
Die  von  den  Kriegsministerien  ausgesprochenen,  den  Betroffenen
  namentlich  zugestellten  Sonderbeschlannahmen  vom

solchen  Metallen,  die  von  der  Bekanntmachung  A.  1|/d.  15.

KXNN.  betrossen  wurden.  #
db)  Es  werden  hiermit  widerrufen:  «f..»
Dse  EinzelEnteignungen  von  Metallen,  die  auf  Grund

der  Bekaunntuiachung  über  die  Sicherstellung  von  Kriesbedarf

  vom  24.  Juni  1915  (N.G.Bl.  S.  352)  nebst  Abänderungen
  vom  9.  Oktober  1915  (R.G.Bl.  S.  645).  25.  Noueritber
  1915  (RG.Bl.  S.  778),  14.  September  1910  (R.G.  Wl.

S.  1019),  4.  Noril  1917  (R.G.Bl.  S.  816)  und.  der  VNeufassung

  dieser  Bekannim  adung  vom  2.  Acrit  ####  F.  &en

376)  nebst  Abänderung  vom  17.  Januer  1918  (N.6  Bl.

E.  37)  ausgesprochen  worden  si  insalelk  L  ihnan  auf  die

Metoll  Mesdestelle  der  Kriegs-Rohstoff-Ableilung  als  derjenigen

  Stelle.  hingernieien  worden  ift,  nit  der  wegen  unronen,

  Freigaben  usw.  in  Verbindung  zu  lreten  war.  ansgos
  fallen  hierunter  die  Einzel  -  Enteiaungen  bon

Haus-Motallen,  olso  von  Metallen,  die  auf  Grund  der,  Vefannimaochung

  MM.  325/T,  15.  ARA.  vont  31.  #  1915  und

M.  8°1.  18.  KRA.  vom  26.  März  1918  beschlagnahmt  waren.

Artikel  III.  »h·

Das  Einverständnis  mit  dem  im  Artikel  I  ausgesprochenen
  Widerruf  der  Enieianungen  wird  angenommuen.
falls  nicht  bis  zum  15.  Jannar  1910  durch  einaeschriebenen

Prief  bei  der  Metall-Meldestelle  (Abt.  R.)  der  Kriegs-RNobstoff-Abteilung

  in  Berlin  W.  9,  Potsdamer  Str.  10/11,  Einspruch

  erhoben  wird.  8  »
Trotz  der  Wideorrufs  der  Enteignungen  können  enteignete

  Gegentände  noch  bis  zum  15.  Jannar  1910  zu  den  in

den  Befanntmachungon  gennunken  oder  dem  bereits  bereinbarten

  Uebernahmepreilse  abgeliefert  werden.  ·

-  "  Ilrtikellv.  6  ·
III-merkwerDIE-im-di-kVHI-pftimstuxi1sq.viertmplscksMth

KtiisnssMnfuklsMHir-mIUfUIIssTmftzuITEIHMEIjkcnnsgnMk

Ablieferung  zu  bringen.  »

Artikel  wW.
Es  wird  auf  die  Verordnung  des  Demobilmachunasate5
  betr.  „Verbrauch  von  für  Kridaszwecke  augewielsenem

Widerruf  von