1. Aufstellung.
— 308 —
Anlage B.
(Gerstenzollordnung § 9.)
Anleitung zur Feststellung des Hehktolitlergewichts.
Zur Feststellung des Hektolitergewichts ist der von der Normal-Eichungskommission ge-
eichte Getreideprober (17-Apparat) zu benutzen.
a. Beschreibung des Apparats.
Der tragbare Apparat ist zusammengepackt in einem Holzkasten untergebracht Fig. 1).
— — A
Fig.
Er besteht aus
1. einen ¼7-Maß A, oben mit einem Schlitz 88 (Fig. 2),
2. einem Füllrohre B (Fig. 3),
3. einem Schüttzylinder von Ngefähr der Größe des Füllrohrs,
4. dem Abstrichmesser C (Fig. 2),
5. dem Verlaufkörper D (Fig. 4),
6. der kr Gewichtsschale , einem Minderförmigen Gewichte, nebst 5 Scheibengewichten
. 50— 10 g. 2 und 4
2 1 1 Stück
. 1
5 Plattengewichten 5 2 1 0 6„
. einem Wagebalken (Fig. 2),
einem Ständer.
% c0
b. Gebrauchsanweisung.
1. Der Apparat wird mit einer Hand aus dem Holzkasten gehoben und dabei mit der
anderen Hand der lose in die ineinander geschobenen Hohlkörper eingefügte Vorlaufkörper D ab-
genommen. Hierauf werden die 3 Hohlkörper, Maß A, Füllrohr B und Schüttzylinder, vor-
sichtig auseinandergezogen. Sodann wird der Inhalt des aßes A, am besten durch Umdrehen
über die Hand entleert, wobei zuerst die Scheibengewichte, dann die Gewichtsschale E und schließ-
lich das Kästchen mit dem Wagebalken und den Plattengewichten herausfallen. Nunmehr wird der
Ständer von der inneren Seite des Holzkastendeckels ahgenommen, auf diesen aufgeschraubt und
der Wagebalken daran befestigt. Zur Prüfung der üÜbereinstimmung ihres Gewichts ist jetzt