Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)

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Alle  marschierende  und  im  Dienst  reisende  Militairpersonen,  Kommandos  2c.
mit  ihren  Pferden  und  Dienstwagen,  Kanonen  2c.;  imgleichen  die  Lieferungswagen
  für  die  Armeen  und  Festungen.
Alle  Königliche  und  fremde  Kuriere,  imgleichen  Posten  und  Poslfuhrwerke,
mit  Ausnahme  der  Erxtraposten.
Alle  Feuerlösch-Anstalten-,  Kreis-,  Hülfs=  und  Militair-Vorspannfuhren.
Die  Fuhrwerke  der  in  Dienstgeschäften  reisenden  Königlichen  Beamten.

Gegeben  Berlin,  den  IUsten  Juli  1824.

.  S.)  Friedrich  Wilhelm.

Gr.  von  Bülow.

 

(No.  681.)