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Alle marschierende und im Dienst reisende Militairpersonen, Kommandos 2c.
mit ihren Pferden und Dienstwagen, Kanonen 2c.; imgleichen die Lieferungswagen
für die Armeen und Festungen.
Alle Königliche und fremde Kuriere, imgleichen Posten und Poslfuhrwerke,
mit Ausnahme der Erxtraposten.
Alle Feuerlösch-Anstalten-, Kreis-, Hülfs= und Militair-Vorspannfuhren.
Die Fuhrwerke der in Dienstgeschäften reisenden Königlichen Beamten.
Gegeben Berlin, den IUsten Juli 1824.
. S.) Friedrich Wilhelm.
Gr. von Bülow.
(No. 681.)