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Die neue Armee, an deren Organisation Kurfürst Johann Georg III.
alsbald nach seinem Regierungsantritt gegangen war, erhielt bereits
1683 beim Entsatze von Wien, der bekanntlich zum großen Theil
der Mithilfe der trefflich geschulten sächsischen Truppen zu ver-
danken ist, ihre Bluttaufe und leistete durch Vertreibung der Türken
vom deutschen Gebiet, das dieselben seitdem nicht wieder zu betreten
gewagt haben, einen nicht nur im deutschnationalen, sondern auch
im Interesse des gesammten europäischen Culturlebens hochwichtigen
Dienst. Man wird dessen inne, wenn man sich vergegenwärtigt,
wie die früheren, von den Ständen geforderten Geldbewilligungen
vom sechzehnten Jahrhundert fast immer durch Hilfsleistung gegen
die Türken — „Türkenhilfe“ — motivirt werden.
Nächst dem Steuerbewilligungsrecht übten die Stände in Be- J
ziehung auf die Regierungsthätigkeit eine nicht nur sehr mannig-
faltig sich äußernde, sondern auch unter Umständen maßgebende
und bestimmende berathende Wirksamkeit aus. In den frühesten
Zeiten geschah es beispielsweise, daß die Stände selbst bei der Ab-
fassung des letzten Willens des Landesherrn zu Rathe gezogen
wurden. Herzog Albrecht der Beherzte errichtete sein Testament
„mit Rathe des Bischofs von Meißen und merklicher Zahl aus
Prälaten, Grafen, Herren, Ritterschaften und Städten“ (die Bürger-
meister von Leipzig, Chemnitz, Langensalza und Weißenfels) und
verordnete in demselben, daß eine Deputation der Stände entschei-
den solle, sobald sich Irrungen unter seinen Söhnen ereignen und
diese sich nicht vereinigen könnten. „Begebe sich auch,“ sagt er,
Cornet (Secondeleutnant) 290 F., der Korporal 110 ., der Reiter
50 K. Jahresgehalt, wobei zu beachten ist, daß der Verkehrswerth der
bezüglichen Geldwerthzeichen damals um weit über das Doppelte höher
als gegenwärtig war. Im Uebrigen bezogen die Officiere vom Ritt-
meister (Hauptmamm) aufwärts beträchtliche, ihre Gehaltsätze in der
Regel weit übersteigende Emolumente aus der damaligen, in Sachsen
bis zur Armeereorganisation von 1809 in Kraft gewesenen sogenanten
Compagniewirthschaft.