Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Die neue Armee, an deren Organisation Kurfürst Johann Georg III. 
alsbald nach seinem Regierungsantritt gegangen war, erhielt bereits 
1683 beim Entsatze von Wien, der bekanntlich zum großen Theil 
der Mithilfe der trefflich geschulten sächsischen Truppen zu ver- 
danken ist, ihre Bluttaufe und leistete durch Vertreibung der Türken 
vom deutschen Gebiet, das dieselben seitdem nicht wieder zu betreten 
gewagt haben, einen nicht nur im deutschnationalen, sondern auch 
im Interesse des gesammten europäischen Culturlebens hochwichtigen 
Dienst. Man wird dessen inne, wenn man sich vergegenwärtigt, 
wie die früheren, von den Ständen geforderten Geldbewilligungen 
vom sechzehnten Jahrhundert fast immer durch Hilfsleistung gegen 
die Türken — „Türkenhilfe“ — motivirt werden. 
Nächst dem Steuerbewilligungsrecht übten die Stände in Be- J 
ziehung auf die Regierungsthätigkeit eine nicht nur sehr mannig- 
faltig sich äußernde, sondern auch unter Umständen maßgebende 
und bestimmende berathende Wirksamkeit aus. In den frühesten 
Zeiten geschah es beispielsweise, daß die Stände selbst bei der Ab- 
fassung des letzten Willens des Landesherrn zu Rathe gezogen 
wurden. Herzog Albrecht der Beherzte errichtete sein Testament 
„mit Rathe des Bischofs von Meißen und merklicher Zahl aus 
Prälaten, Grafen, Herren, Ritterschaften und Städten“ (die Bürger- 
meister von Leipzig, Chemnitz, Langensalza und Weißenfels) und 
verordnete in demselben, daß eine Deputation der Stände entschei- 
den solle, sobald sich Irrungen unter seinen Söhnen ereignen und 
diese sich nicht vereinigen könnten. „Begebe sich auch,“ sagt er, 
Cornet (Secondeleutnant) 290 F., der Korporal 110 ., der Reiter 
50 K. Jahresgehalt, wobei zu beachten ist, daß der Verkehrswerth der 
bezüglichen Geldwerthzeichen damals um weit über das Doppelte höher 
als gegenwärtig war. Im Uebrigen bezogen die Officiere vom Ritt- 
meister (Hauptmamm) aufwärts beträchtliche, ihre Gehaltsätze in der 
Regel weit übersteigende Emolumente aus der damaligen, in Sachsen 
bis zur Armeereorganisation von 1809 in Kraft gewesenen sogenanten 
Compagniewirthschaft.