Metadata : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

700  Die  Mängel  des  internationalen  Strafrechten.

uns  in  dieser  Bezichung  wenigstens  unserer  staatlichen  Gesittigung  nicht
schr  rühmen;  die  Dinge  sind  doch  gar  zu  unfertig.

Leider  ist  nun  aber  auch  eine  baldige  Verbesserung  nicht  zu  hoffen.
Die  Regierungen  haben  mit  gegenseitigem  Neide  zu  viel  zu  thun,  die
leitenden  Staatsmänner  stehen  zu  hoch  über  dem,  was  ihnen  eine  pedantische
  Schulgrille  erscheinen  mag,  die  Wissenschaft  ist  noch  viel  zu  confus
und  unter  sich  uneinig,  als  dass  sie  mit  Auctorität  einen  Rath  formuliren
könnte,  als  dass  an  einen  Congress  und  an  eine  allgemeine  Vereinbarung
zu  denken  wäre.  Und  schliesslich  wäre  nicht  einmal  etwas  vollständiges
erreicht,  weın  nicht  auch  Nordamerika  seine  Zustimmung  gäbe  ;  eine  solche
aber  ist  bei  dem  barbarischen  Zustande  der  internationalen  Begriffe  daselbst
und  bei  dem  immer  trotzigeren  Auftreten  roher  Zeitungsschreiber  und  Gesetzgeber
  ausser  aller  Frage.  Es  ist  also  auch  in  diesem  Punkte  schon
dafür  gesorgt,  dass  die  Bäume  intelligenter  Selbstzufriedenheit  nicht  in  den
Himmel  wachsen.