700 Die Mängel des internationalen Strafrechten.
uns in dieser Bezichung wenigstens unserer staatlichen Gesittigung nicht
schr rühmen; die Dinge sind doch gar zu unfertig.
Leider ist nun aber auch eine baldige Verbesserung nicht zu hoffen.
Die Regierungen haben mit gegenseitigem Neide zu viel zu thun, die
leitenden Staatsmänner stehen zu hoch über dem, was ihnen eine pedantische
Schulgrille erscheinen mag, die Wissenschaft ist noch viel zu confus
und unter sich uneinig, als dass sie mit Auctorität einen Rath formuliren
könnte, als dass an einen Congress und an eine allgemeine Vereinbarung
zu denken wäre. Und schliesslich wäre nicht einmal etwas vollständiges
erreicht, weın nicht auch Nordamerika seine Zustimmung gäbe ; eine solche
aber ist bei dem barbarischen Zustande der internationalen Begriffe daselbst
und bei dem immer trotzigeren Auftreten roher Zeitungsschreiber und Gesetzgeber
ausser aller Frage. Es ist also auch in diesem Punkte schon
dafür gesorgt, dass die Bäume intelligenter Selbstzufriedenheit nicht in den
Himmel wachsen.