Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 118 — 
  
Lfd. 
Nr. 
Nr. des 
Zolltarifs 
Bezeichnung der Waren 
3 
Höchster in Frage 
kommender Zollsatz 
für 1 dz 
4 
der Nr. 
des 
Zolltarifs 
5 
  
45 
46 
17 
18 
19 
*50 
51 
52 
53 
54 
.) 
  
181 
182 
188 
189 
192 
493 
494. 
19t 
aus 498 
  
Ramiegarn, auch gemischt mit Flachs oder Jute, 
jedoch ohne Beimischung von anderen Spinn- 
stoffen: 
a) eindrähtiges, roh. 
b) eindrähtiges, gebleicht, gefärbt, bedructt 
Jutegarn ohne Beimischung von anderen Spinn 
stoffen, ein= oder mehrdrähtig: 
a) roh . 
1))geblctcht gefärbt, bedruckt. 
Taschentücher aus Leinengarn, im Stück als Meter- 
ware eingehend oder abgepaßt, ungemustert oder 
gemustert, auch mit ungefärbten oder gefärbten 
baumwollenen Fäden in den Kanten oder Borden, 
ohne Rücksicht auf die Anordnung oder Anzahl 
dieser Fäden: 
a) roh . 
b) gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt 
Dichte Gewebe aus Gespinsten von Spinnstoffen 
des Unterabschnitts 5 D), auch gemischt mit 
Pferdehaaren, jedoch ohne Beimischung von 
anderen tierischen Spinnstoffen oder Baumwolle, 
nicht unter Nr. 486 bis 491 fallend: 
a) ungemustert: 
1. aus Flachs, Flachswerg oder Ramie, auch gemischt 
mit anderen Spinnstoffen des iinterabsch 5 I: 
a) roh . . 
b) gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt. 
2. aus Hanf, Hanfwerg, Manilahanf, neuseeländischem 
Hanf, Agavefasern, Ananasfasern, Kokosfasern oder 
anderweit nicht genannten pflanzlichen Spinnstoffen, 
auch gemischt mit Jute, jedoch ohne Beimischung 
von Flachs, Flachswerg oder Ramie, roh. 
3. aus Jute ohne Beimischung von anderen Spinn. 
stoffen des Unterabschnitts 5 1), roh 
b) gemustert, mit Ausnahme der Damaste, sofern die Ge. 
webe aus Tarifvertragsstaaten oder meistbegünstigten 
Staaten eingehen: 
roh 
gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt. 
  
10. 
7 70 
145 
7 727 
65 
v 60 
120 
141 
30 
7 70 
I1.340 
178 
479 
481 
182 
192 
193 
194 
496 
198 
198
	        
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