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Es ist erteilt worden:
dem Steueramt I in Linz im Bezirke des Hauptsteueramts Neuwied die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen II,
dem Nebenzollamte II in Kolletzischken im Bezirke des Hauptzollamts zu Memel die Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über inländisches Salz,
dem Steueramt I1 in Witzenhausen im Hauptamtsbezirke Cassel die Befugnis zur Erledigung
von Begleitzetteln bezüglich der für die Firma G. Klevenhusen in Bremen eingehenden unbearbeiteten
Tabakblätter, .
dem Steueramt 1 zu Steinau im Hauptamtsbezirke Hanau die Befugnis zur Erledigung von
Begleitscheinen II über die für die Firmen J. J. Reinecke in Steinau und J. Schreiber Nachf. in Orb
eingehenden unbearbeiteten Tabakblätter,
dem Steueramt 1 in Fraustadt im Bezirke des Hauptsteueramts in Lissa i. P. die Befugnis
zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über unter Eisenbahnwagenverschluß für die Weingroßhandlung
J. G. Grosmann sel. Söhne in Fraustadt eingehenden Wein der Nummer 180 des Zolltarifs,
dem Steueramt 1 zu Gelnhausen im Hauptamtsbezirke Hanau die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen I über Waren der Nummern 570 bis 581 des Zolltarifs, die für die Vereinigten
Berlin-Frankfurter Gummiwarenfabriken in Gelnhausen eingehen, und zur Ausfertigung von Begleit-
scheinen I über Waren der gleichen Arten, die von der bezeichneten Firma im Veredelungsverkehre
wieder ausgeführt werden sollen.
Im Königreiche Bayern.
Es ist erteilt worden:
den Steuerämtern I in Dürkheim im Bezirke des Hauptzollamts Ludwigshafen, in Miltenburg
im Bezirke des Hauptzollamts Aschaffenburg und in Münchberg im Bezirke des Hauptzollamts Hof
die Befugnis zur zollamtlichen Schlußabfertigung von Poststücken, sowie den beiden letztgenannten
Amtern auch zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II und Salzsteuerbegleitscheinen II,
dem Steueramt 1 Göppingen im Bezirke des Hauptzollamts Augsburg die Befugnis zur vor-
merklichen Behandlung der an die orthopädische Heilanstalt von Fr. Hessing in Göppingen zur Aus-
besserung usw. eingehenden Apparate sowie zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die nach
erfolgter Ausbesserung wieder ausgeführten derartigen Apparate.
Im Königreiche Sachsen.
Dem Steueramte Crimmitschau im Bezirke des Hauptzollamts Zwickau ist die Befugnis zur
Abfertigung der mit Zollbegleitschein I unter Eisenbahnwagenverschluß für die Firma R. Glafey ein-
gehenden Mineralschmieröle der Tarifnummer 239, welche auf das dieser Firma bewilligte Privattransit-
lager ohne amtlichen Mitverschluß verbracht werden, sowie zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1
über Mineralschmieröle erteilt worden.
Im Großherzogtume Baden.
Die im Amterverzeichnisse mit besonderen Abfertigungsbefugnissen aufgeführten badischen
Abfertigungsstellen an den Bahnhöfen in Baden, Freiburg, Heidelberg, Lörrach und Stühlingen, ferner
am Rheinhafen in Karlsruhe und in Mannheim-Rheinau sind zu streichen.
Im Herzogtum Anhalt.
Der Zollabfertigungsstelle zu Roßlau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Dessau ist die Be-
fugnis zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 und II über
Mineralschmieröle, welche für die Deutsch-Amerikanische Petroleumgesellschaft zu Roßlau in ihr Lager
daselbst eingehen und von da wieder ausgehen, erteilt worden.
Freie Hansestadt Bremen.
Die bisher der Zollabfertigungsstelle Weserbahnhof zugeteilt gewesene Zollstelle Holzhafen
ist in eine selbständige Zollabfertigungsstelle mit der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Holzhafen“
umgewandelt worden. Diese Zollabfertigungsstelle hat folgende Befugnisse:
1. Unbeschränkte Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II für sämtliche
Abgabenzweige, einschließlich der Erledigung von Begleitscheinen über Schaumweine;