Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Stenerhebebezirk: Muster 5. 
(Ausf. Best. § 35.) 
Betriebsbuch A 
für Zigaretten 
der Zigarettenfabrik des zu 
für das Rechnungsjahr 19 
Enthält Blätter, die mit einer angesiegelten Schnur Geführt von 
durchzogen sind. 
„den ten 19 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Das Buch ist in drei Abteilungen zu sühren: 
Abteilung 1. Zugang an Zigaretten, 
Abteilung 2. Abgang an versteuerten Zigaretten, 
Abteilung 3. Abgang an unversteuerten Zigaretten. 
2. Jede Eintragung in den einzelnen Abteilungen hat unter einer besonderen fortlaufenden Nummer 
halte 1) und unter Angabe des Tages, an dem die Eintragung gemacht ist, in Spalte 2 zu er— 
olgen. 
3. In den Abteilungen 1 und 2 können die innerhalb der bestimmten Zeitabschnitte in Zugang oder 
in Abgang gekommenen Zigaretten am Schlusse dieser Zeitabschnitte mittels einer Eintragung ge- 
bucht werden. Handelt es sich dabei um verschiedene Arten des Zu= oder Abganges, so hat die 
Buchung durch so viel Eintragungen zu erfolgen, als verschiedene Arten des Zu- oder Abganges in 
Frage kommen, und ist in Spalte 4 die Art des Zu= oder Abganges zu bezeichnen, z. B. für Ab- 
teilung 1: „in der Fabrik hergestellt“ oder „von den Heimarbeitern abgeliefert, Heimarbeitsbuch 
Nr. 5 bis 10“; für Abteilung 2: „verkauft“ oder „an das Engroslager der Fabrik in Leipzig versandt“. 
4. In Abteilung 3 (Abgang an unversteuerten Zigaretten) ist jeder Abgang sofort und einzeln 
einzutragen unter Angabe der Art des Abganges und der Nummer des Buches, in dem der weitere 
Nachweis über den Verbleib der unversteuert entfernten Zigaretten geführt wird, in den Spalten 3 
und 4, z. B. „ausgeführt, Begleitschein-Ausfertigungsbuch (Begl. Ausf. B.) Nr. 4“ oder „aufge- 
rissen und zur Umarbeitung in den Betrieb zurück, Betriebsbuch D Nr. 8“. 
Am Schlusse des Monats März ist das Betriebsbuch durch Aufrechnung der Spalten 5 bis 11 in 
allen drei Abteilungen abzuschließen und durch Absetzung der Schlußsummen der Abteilungen 2 und 3 
von der Schlußsumme der Abteilung 1 der Bestand zu bilden. Dieser Bestand ist in Abteilung 1 
des Betriebsbuchs für das nächste Rechnungsjahr vorzutragen. Das abgeschlossene Buch ist inner- 
halb 14 Tagen der Steuerhebestelle einzureichen. 
6. Bei Bestandaufnahmen innerhalb des Rechnungsjahrs ist das Betriebsbuch zwar in den Spalten5 
bis 11 der drei Abteilungen aufzurechnen, der Bestand aber nicht im Betriebsbuche selbst, sondern 
in der aufzunehmenden Verhandlung in der unter Ziffer 5 bezeichneten Weise zu berechnen. 
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