Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Steuerhebebezirk: Muster 18. 
(Ausf. Best. 8 72.) 
  
Aufsichtsbuch 
für die 
Bierbrauerei des in 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Das Aussichtsbuch ist in einer für mehrere Jahre ausreichenden Stärke von der Hebestelle anzulegen 
und mit einem festen Deckel zu versehen. Der Oberkontrolleur hat über die erforderlich werdende 
Auslegung eines neuen Aufsichtsbuchs zu bestimmen. 
2. Das Ausfsichtsbuch ist in dem zur Aufbewahrung des Brauereibeleghefts bestimmten Behältnis aus- 
zulegen, sowie sauber und unbeschädigt zu erhalten. 
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