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Steuerhebebezirk: Muster 18.
(Ausf. Best. 8 72.)
Aufsichtsbuch
für die
Bierbrauerei des in
Anleitung zum Gebrauche.
1. Das Aussichtsbuch ist in einer für mehrere Jahre ausreichenden Stärke von der Hebestelle anzulegen
und mit einem festen Deckel zu versehen. Der Oberkontrolleur hat über die erforderlich werdende
Auslegung eines neuen Aufsichtsbuchs zu bestimmen.
2. Das Ausfsichtsbuch ist in dem zur Aufbewahrung des Brauereibeleghefts bestimmten Behältnis aus-
zulegen, sowie sauber und unbeschädigt zu erhalten.
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