Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 869 — 
Muster 7. 
Bezeichnung des Erbschaftssteneramts: (Ausführungsbestimmungen §& 24.) 
, den ten 19 
Nr. der Erbschaftssteuer- Liste 4 
für das Halbjahr 19 
Erbschaftssteuerbescheid. 
In der Erbschaftssteuersache de am ten 19 zu 
gestorbenen wird die Erbschaftssteuer auf den innen berechneten Betrag von 
Mark Pf. hiermit festgesetzt. 
Dieser Betrag ist an spätestens bis 
zum ten 19 zu zahlen, und zwar entweder unter Vorlegung dieses Bescheids 
oder durch porto- und abtragfreie Einsendung mit der Post unter Angabe der obigen Nummer. 
Die Verzögerung der Auseinandersetzung der Erben darf die Entrichtung der Steuer nicht 
aufhalten, soweit diese aus dem Nachlaß entnommen werden kann. · 
Gegen diesen Steuerbescheid ist die Beschwerde binnen einer Frist von 2 Monaten, beginnend 
mit dem Tage der Zustellung, zulässig. Die Beschwerde kann bei dem unterzeichneten Erbschafts- 
steueramt oder eingelegt werden. 
Durch die Einlegung der Beschwerde wird die Zahlung der Steuer nicht aufgehalten. 
An 
in
	        
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