69
Nummer
des
Zoll-
tarifs
Zollsatz
Tarasätze
555
556
mit Holzsohlen
mit anderen Sohlen:
das Paar im Gewichte von mehr als
1200 g.
das Paar im Gewichte von mehr als 600
bis 1200 g; auch Schuhoberteile aus
Leder aller Art mit elastischen Ein-
sätzen ohne Rücksicht auf das Gewicht
das Paar im Gewichte von 600 g oder
darunter
Treibriemen oder Treibriemenbahnen aus Leder
aller Art sowie aus rohen enthaarten Häuten,
auch mit Unterlagen oder Zwischenlagen aus
groben Gespinstwaren oder Filz
Stöcke, Reitpeitschen und dergleichen aus Tier=
flechsen, auch in Verbindung mit anderen
Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere
Zollsätze fallen:
unlackiert.
lackiert
Kleider aus Leder:
mit Futter aus Gespinstwaren
andere
Sattler= und Täschnerwaren sowie andere nicht
besonders genannte Waren aus Leder aller
Art, rohen enthaarten oder behaarten Häuten,
Pergament, tierischen Blasen, Goldschläger-
haut oder Häuten von Fischen oder Kriech-
tieren, oder damit ganz oder teilweise über-
zogen; auch Sattler= und Täschnerwaren aus
roben Gespinstwaren von pflanzlichen Spinn-
Rooffen oder aus Seilerarbeit der Nr. 484
oder 485, oder damit ganz oder zum größeren
Teil überzogen: alle diese, soweit sie nicht
durch die Verbindung mit anderen Stoffen
unter höhere Zollsätze fallen oder zu den mit
Leder ganz oder teilweise überzogenen Papier=
und Pappwaren der Nr. 667 bis 669 gehören:
bei einem Reingewichte des Stückes von
2 kg oder darüber
bei einem Reingewichte des Stückes von
weniger als 2 kg; auch Ledertapeten
ohne Rücksicht auf das Gewicht des
Stückes
in Verbindung mit Beschlägen oder Ver-
schlußvorrichtungen aus edlen Metallen
ohne Rücksicht auf das Gewicht des
Stückes; auch Stickereien auf Leder
120
180
60
30
70
250
80
120
Kisten 16, Fässer 16, Körbe 13, Ballen 6.
Kisten 16, Fässer 16, Körbe 13, Ballen 6.