Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
berausgegeben 
Neicsamte des Innern. 
  
  
  
Zu beriehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXXIV. V. Jahrgang. 6. Berlin, Freitag, den 13. Juli 1906. Nr. 44. 
Ingalt. 1. Aousulatwesen: Ernennung: — Ermächtigung Anderungen und Ergänzungen der Branntwein- 
zur Vornahme von Zivilstandsatten; — Erxequatur- steuer-Ausführungsbestimmunggen 947 
erteilungen . . Eeite 937 Zulassung von Schmiermitteln zum zollfreien Ver- 
2. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende edelungsverkher 950 
Juni 19006 938 Herstellung der Steuerzeichen für Zigarettenpackungen 
3. Eisenbahnwesen: Vorschriften über das bei Prüfung 
rauchschwacher gelatinierter und nitroglyzerinhaltiger Personalveränderungen bei den neichsbevollmach- 
Nitrozellulosepulver und ihrer Ausgangsstoffe anzu- tigten und Stationskontrolleuren für Zölle und Steuern; 
wendende Meahren f vel. . ch . . 30 — Charakterverleihng 950 
!. Handels= und Gewerbewesen: Bekanntmachung, betreffen 6. Polizelwesen: ; ind d 
. zeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Heplur-die Vlanzeneinfahr geöffneten ausländisg g aicsgebleenr::: aun Potn 
5. Zoll= und Stenerwesen: Bestimmungen über Nückzahlung Geilage. Haudels= und Gewerbewesen: Verzeichnis von 
bezw. Nacherhebung von Zollbeträügen Gartenbau= oder botanischen Anlagen, Schulen und 
Zollbehandlung der von der internationalen aun. # Gärten, welche regelmäßigen Untersuchungen unterliegen 
stellung für Meereskunde und Seefischerei in Marseille und den Anforderungen der internationalen Reblaus- 
zurückgelangenden Ausstellungsgüter 946 konvention entsprechend erklärt worden sind 953 
1. Kousulatwesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen vortragenden Rat im Aus- 
wärtigen Amte, Geheimen Legationsrat Mertens zum Generalkonsul in Konstantinopel zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Wunderlich in Alexandrien ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die 
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Generalkonsul der Dominikanischen Republik Julio Manuel Céstero in Hamburg ist namens 
des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
Dem Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Venezuela mit dem Amsssitz in Hamburg, 
Dr. Joss A. Baldö, ist Namens des Reichs das Erequatur erteilt worden. 
Dem Königlich Norwegischen Konsul Paul Baus in Mannheim ist namens des Reichs das Exequatur 
erteilt worden. 
 
	        
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