Nummer
des
Zoll-
tarifs
Zollsatz
für
1 (#Z
Tarasätze
aus
628
629
630
631
(628/9) Tischler-, Drechsler= und Wagner-
arbeiten, grobe, sowie sonstige grobe
Holzwaren, vorstehend nicht genannt:
Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von
solchen, profilierte Holzleisten, roh
bearbeitet
Grobe Holzwaren in Verbindung mit anderen
Stoffen, soweit sie nicht unter vorstehend
aufgeführte Nummern oder unter höhere Zol-
sätze fallen .. .
Feine Holzwaren (ausgenommen Stöcke), auch
in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit
gari nicht dadurch unter höhere Zollsätze
allen:
Bildhauer= und Bildschnitzerarbeiten; Holz-
waren mit feiner Schnitzarbeit; feine
Drechslerwaren und andere feine Holz-
waren; durch Pressen, Brennen,
Atzen oder Stan nien hergestellte Nach-
ahmungen feiner Schnitzarbeiten; Druck-
platten aus Holz, geschnitten, auch mit
eingeschlagenen Stiften usw. aus un-
edlen Metallen oder Legierungen un-
edler Metalle ...
Goldleisten ohne Bildhauer- o oder Bild—
schnitzerarbeit
Holzwaren (ausgenommen Stab= und
Täfelboden= [Parkettboden-] Teile) mit
eingelegter Arbeit, soweit sie nicht durch
die eingelegten Stoffe unter höhere
Zollsätze fallen; sein bemalte, ver-
goldete, versilberte oder bronzierte Holz-
waren (mit Ausnahme der Goldleisten
ohne Bildhauer= oder Bildschnitzer-
arbeit); Holzmosaik ....
(632/3) Gepolsterte Möbel, auch mit an-
deren als hölzernen Gestellen, soweit
sie nicht durch ihre Verbindungen unter
höhere Zollsätze fallen; gepolsterte Kissen
mit Gestell oder schwer ins Gewicht
fallender Füllung von Sand, Blei,
Gußeisen oder Stein:
12
30
30
24
36
Kisten 20, Fässer 20, Körbe 13, Ballen 9.