Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  23.  1918.  195

Vordruck  VII.

Liste

der  bereits  im  Geburtsjahr  zur  Impfung  gelangten  Kinder  für  19

Bemerkungen.

I.  In  die  „Liste  der  bereits  im  Geburtsjahr  zur  Impfung  vorgestellten  Kinder“  sind
vom  Impfarzt  die  Namen  usw.  nach  Maßgabe  der  Spaltenüberschriften  von  allen
denjenigen  Kindern  einzutragen,  die  vor  Ablauf  desjenigen  Kalenderjahrs,  innerhalb
  dessen  sie  geboren  sind,  bereits  zur  Impfung  vorgestellt  und  wirklich  geimpft
worden  sind.

II.  In  Spalte  7  ist  der  Name  derjenigen  Anstalt  oder  sonstigen  Stelle,  von  der  der
Impfstoff  bezogen  wurde,  einzutragen.

III.  Die  Erstimpfung  hat  als  erfolgreich  zu  gelten,  wenn  mindestens  eine  Pustel  zur
regelmäßigen  Entwicklung  gekommen  ist.