Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamte des Innern. 
  
Du betjiehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
XXXVI. Jahrgung. Berlin, Sonnabend, den 18. April 1908. 1 Nr. 18. 
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ZIngart. 1 % „KN„QQQD 40 Zoll= und Steuerwesen: Heranziehung des beweglichen 
Inhalt: 1. Lonsulatwesen: Ermächtigungen zur Vornahme Vermögens eines niederländischen Staatsangehörigen 
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von Zivilstandshandlungen; — Entlassung Seite 155 ur Erbschaftssteuemrmm J57 
2. Marine und Schiffahrt: Abänderung der Vorschriften “ Grbschastaener.Kb bei den Stationskontrolleuren 
über die Vermessung der Schiffe für die Fahrt durch - « 158 
den Suezkanäa 13565 Amtsbezeichnung der als Stationskontrolleure im 
3. Medizinal= und Veterinärwesen: Ergänzung des Ver- Reichsdienste tätigen Steuerinspektoren 158 
zeichnisses der Einlaß= und Untersuchungsstellen für das 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
in das Zollinland eingehende Fleiss 157 Reichsgebitte i1ie68 
  
  
1. Kon fulatwesen. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Metting in Potosi ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung 
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze 
sich befindenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu 
beurkunden. 
  
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Pakhoi beschäftigten Dolmetscher Metelthin ist auf Grund 
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, 
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen Konsul Mayer in Bilbao (Spanien) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichs- 
dienst erteilt worden. 
  
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