Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamte des Innern. 
  
Du betten durch alle Poltanstalten und Luchhandlungon. 
  
  
  
  
  
  
XXXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 22. Mai 1908. Nr. 23. 
: . 4% Fortbezug von Unfall-, Invaliden= und Altersrenten 
Inhalt: 6 gnseatwegen: Ernennungen: n Weau= in russischen Grenzbezirken 195 
standshündlun en: — Gutkaun Seite 191 5. Militärwesen: Zurückziehung einer Ermächtigung zur Aus- 
2 ingen; — 8 stellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit von 
Finanzwefen: Nachweisung der Einnahmen des Deutschen militärpflichtigen Deutschen im südlichen Rußland 195 
Reichs für die Zeit vom 1. April 1908 bis Ende 6. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des ersten Nach- 
pri .·-«.««-«· trags zur Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe 195 
3. Allgemeine Verwaltungssachen: Vollziehung der Aus- 7. Zoll- und Steuerwesen: Herabsetzung des Brennsteuer- 
weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete 194 Vergütungssatzszss 195 
4. Versicherungswesen: Beaufsichtigung einer privaten Ver- 8. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
sicherungsunternehmung durch die Landesbehörde 194 Reichsgebettee 196 
  
  
1. Kon fu latwesen. 
Seine Mgjestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Erich Findel zum Konsul 
in Oruro (Bolivien) zu ernennen geruht. 
  
Von dem Kaiserlichen Generalkonsul a. i. in Teheran ist der Apothekenbesitzer Johannes Wurst in 
Rescht zum Konsularagenten daselbst bestellt worden. 
  
  
Von dem Kaiserlichen Konsul in Patras ist Herr Vasili Giannacopulos zum Konsularagenten in 
Pyrgos bestellt worden. 
  
Dem Vize= und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Düsseldorf, Richard Bloem, 
ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Rößler in Canton ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung 
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Ein- 
schluß der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten 
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Donner in Gonatves (Haiti) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichs- 
dienst erteilt worden. · 
  
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