Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

— 219 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Neichsamte des Innern. 
  
Zu beriehen durch alle Postanstalten und ZLuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
. 
XXXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 12. Juni 1908. Nr. 27. 
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennungen; Ermächti- Neue Fassung des Abs. 5 des §5 19 der Schaum- 
gungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen; weinsteuer-Ausführungsbestimmungen 224 
Exequaturerteilung... Seite 219 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs für 
2. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende ausländischen Käsestoff (Kaseinn 37 225 
Mai 106t6zßeu u u Q u u u 220 Dgl. Eigenveredelungsverkehrs für japanische Fächer 
3. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Deutechen aus Rohr und Papir 225 
Reichs für das Rechnungsjahr 19007 222 Personalveränderung bei den Stationskontrolleuren 
4. Zoll= und Steuerwesen: Anderung der Zollordnung Z " 4% 225 
für den Kaiser Wilhelm-Kanal und der Zollregulative 5. Polizelwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
für die Unterelbe und die Unterweser 224 Reichsgebiete. . 226 
  
  
1. Konsulatwesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Bankdirektor Friedrich Glavassevich 
zum Vizekonsul in Spalato zu ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Direktor Otto Zarneckow zum Vize- 
konsul in La Merced (Peru) zu ernennen geruht. 
  
  
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Jerusalem beschäftigten Kanzlerdragoman Loytved ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Fe- 
bruar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Ehe- 
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze 
besirdlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu 
eurkunden. 
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Kobe beauftragten Dolmetscher Specka ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des 
Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Generalkonsul von Chile Adolfo Ortuzar, sowie dem Konsul derselben Republik John 
Hartwig Georg Burmeister in Hamburg ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
37
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.