Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

3. Zoll und Steuerwesen. 
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
Auf dem Bahnhof in Cottbus ist eine zum Bezirke des Hauptsteueramts in Cottbus gehörige 
selbständige Zollabfertigungsstelle mit der amtlichen Bezeichnung „Hauptsteueramt Cottbus, Zoll- 
abfertigungsstelle am Bahnhof“ errichtet worden. 
Der neuen Abfertigungsstelle sind sämtliche, dem Hauptsteueramt in Cottbus zustehenden Ab- 
fertigungsbefugnisse beigelegt worden. 
Den Steuerämtern I zu Einbeck und Göttingen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münden 
ist die Befugnis zur Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein beigelegt worden. 
Königreich Sachsen. 
Das Untersteueramt Burgstädt im Hauptzollamtsbezirke Chemnitz ist vom 1. Jannar 1908 ab 
in ein Steueramt umgewandelt worden. 
„ Großherzogtum Baden. 
Es ist erteilt worden: 
Der Steuereinnehmerei Eberbach I im Hauptamtsbezirke Heidelberg die Befugnis zur Ab- 
fertigung von mit Anspruch auf Steuervergütung in Eisenbahnwagen unter Bleiverschluß auszuführen- 
dem Biere; 
der Steuereinnehmerei Reilingen im Hauptamtsbezirke Mannheim die Befugnis zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Tabakversendungsscheinen I. 
Großherzogtum Oldenburg. 
Dem Steueramte Delmenhorst ist die Befugnis zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen 1 
erteilt worden. 
Herzogtum Anhalt. 
Dem Steueramt I in Oranienbaum im Hauptamtsbezirte Dessau ist die Befugnis erteilt 
worden, innerhalb des der Firma C. G. Trimpler dort vorläufig bewilligten Veredelungsverkehrs Zoll- 
begleitscheine 1 über die vom Ausland eingehenden Naben und Reifen der Tarifnummer 799 zu er- 
ledigen und solche Begleitscheine über die ausgehenden Räder der Tarifnummer 629 auszufertigen. 
Freie und Hansestadt Hamburg. 
Das bisher dem Hauptzollamte St. Annen unterstellte zollstatistische Bureau ist zum 1. De- 
ember 1907 in eine selbständige, dem Generalzolldirektor unmittelbar untergeordnete Amtsstelle unter 
er Bezeichnung „Zollstatistisches Bureau“ umgewandelt worden. 
Dem Nebenzollamt 1 Ernst August-Schleuse ist die Befugnis erteilt worden, Begleitscheine 1 
— mit Ausnahme derjenigen über Güter, die unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen — zu erledigen. 
Zur Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach Nr. 8à des Tarifs zum Reichs- 
stempelgesetz ist im Königreiche Preußen das Steueramt II Neuhaus a. Elbe im Hauptamtsbezirke 
Lüneburg ermächtigt worden.
	        
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