Aulage D.
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8a.
8b.
9a.
9b.
10.
11.
11b.
11c.
11d.
12.
13.
14.
15.
16a.
16b.
— 308 —
Verzeichnis der Verkehrsbezirke.
I. Deutsches Reich.
Die Wasserstraßen in der Provinz Ostpreußen.
Die Wasserstraßen in der Provinz Westpreußen sowie die Weichsel in der Provinz Posen.
Die Oder in der Provinz Pommern bis Stettin einschließlich.
Die anderen Wasserstraßen in der Provinz Pommern.
Die Wasserstraßen in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Strelitz (mit
Ausnahme der Elbe zu 0). «
Die Elbe im Großherzogtume Mecklenburg-Schwerin und in der Provinz Schleswig—
Holstein (mit Ausnahme der Elbe zu 8 und b).
Die sonstigen Wasserstraßen in der Provinz Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Elbe
zu 6 und Sa und b), im Fürstentume Lübeck und in der Hansestadt Lübeck.
Die Elbe von Geesthacht am rechten Ufer und Obermarschhacht am linken Ufer ein-
schließlich bis Falkenthal unterhalb Blankenese am rechten Ufer einschließlich und bis zur
Estemündung am linken Ufer ausschließlich, nebst den zwischen Norder= und Süderelbe
sowie den innerhalb dieser Elbstrecke in die Elbe einmündenden Zuflüssen.
Die Unterelbe unterhalb Falkenthal am rechten Ufer und der Estemündung am linken
Ufer bis zur Mündung sowie die Schwinge bis Stade einschließlich.
Bremen.
Die Unterweser.
Die Ems und der Dortmund-Ems-Kanal von Papenburg bis Emden.
Die Elbe nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover von der Grenze der Provinz Sachsen
bis Obermarschhacht.
Die Weser nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover bis Bremen, im Herzogtume Braun-
schweig, im Regierungsbezirke Cassel und im Fürstentume Schaumburg-Lippe.
Die Ems und der Dortmund-Ems-Kanal nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover von
der Grenze der Provinz Westfalen bis Papenburg.
Die sonstigen Wasserstraßen in der Provinz Hannover und im Herzogtum Oldenburg.
Die Wasserstraßen in der Provinz Posen (mit Ausnahme der Weichsel).
Die Wasserstraßen im Regierungsbezirk Oppeln.
Breslau.
Die Wasserstraßen im Regierungsbezirke Breslau (mit Ausnahme der Stadt Breslau)
und im Regierungsbezirke Liegnitz.
Berlin (Spree und Kanäle).
Die Spree von Friedrichshagen bis zur Einmündung in die Havel (mit Ausnahme der
Spree in Berlin — 16 àa „J), die Wendische Spree von Grünau bis Cöpenick, der Teltow-
Kanal, der Spandauer Schiffahrts-Kanal von der Plötzensee-Schleuse bis zur Einmündung
in den Tegeler See nebst Verbindungskanal, der Tegeler See und die Havel vom Tegeler
See bis Spandau einschließlich.