Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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2. Beanstandungen 
  
— 
  
* . 
I. Untauglich (§§ 33 und 34) 
Beanstandun ung= Kälber 
Grund der Beanstandung Plerde JZunge Kälber 
oder Minderwertigkeitserklärung") andere Ochsen Bullen Kühe Über is Schweine Schafe Ziegen Hunde 
Einhufer 3 Monate alt 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1 2 3 4 5 6 17 8 9 610 11 
  
10. 
11. 
12. 
13. 
14. . 
.AugemeineWaisei-sucht. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
Verschiedene andere Erkrankungen und Mängel 
2 
O# 
Eitrige oder jauchige Blutvergiftung (Pyaemie, Septikaemie) 
. Milzbrand, Rauschbrand, Rinderseuche 
Schweineseuche 
Schweinepest. 
Rotlauf der Schweine 
Tuberkulose 
Strahlenpilzkrankheit oder Kraubenpilzkrankhest 
. Andere Infektionskrankheiten 
5 „ „ S — 
——““ 
Infektions 
Rotz. 
  
Invasions 
Trichinen . 
Gesundheitsschädliche Finnen 1 0. collulosae und C. r, üermis). 
Mieschersche Schläuche 
Andere Invasionskrankheiten 
  
Andere Erkrankungen 
Gelbsucht 
Leukacemie oder Pseudolenkaemie 
Uraemie 
Geschwülste 
Wässerigkeit, Durchsetzung mit Bhutungen, Kalk= oder Frrbstoffablagerungen 
Unreife oder ungenügende Entwickelung der Kälber. 
Ims33 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen Agenannte Mängel 
Fäulnis. . 
Geruchs= und Geschmacksabweichungen des Fleisches 
Vollständige Abmagerung infolge einer vorstehend nicht genannten Krankheit 
  
Insgesamt. 
Sondernachweisung der tuberkulösen Tiere, bei denen sich die Beanstandung — abgesehen von 
  
  
veränderten Teilen — auf Fleischviertel beschränkte. 
Jungrinder 
Kälber 
Beurteilung Ochsen Bullen Kühe über bis 
3 Monate alt 
  
Schweine Schafe giegen 
  
#i 86 
m UntaugliH 
. Bedingt taugliHHHHHHHnnnnnnnn 
. Im Nahrungs= und Genußwert erheblich herabgesett 
Tauglich ohne EinschränkggggEgE: 
  
  
  
  
  
Fleischviertel 
. 
Zusammien 
Mithin von ganzen Tieren 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*) Die angeführten Paragraphen beziehen sich auf die Ausführungsbestimmungen A zum Schlachtvieh= und Fleischbeschangesetze.
	        
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