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Dem Vizekonsul bei dem Königlich Norwegischen Generalkonsulat in Hamburg, Nils Christian Ditleff,
ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Vizekonsul bei dem Königlich Norwegischen Konsulat in Königsberg, Friedrich Hermann
Schlimm, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Vizekonsul der Republik Paraguay in Remscheid, Hermann Günther, ist namens des Reichs
das Exequatur erteilt worden.
Dem Kaiserlichen Konsul Krause in Rustschuk ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in
Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der
unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle
von solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Konsul Christ. Mogensen in Odense (Dänemark) ist die erbetene Entlassung aus
dem Reichsdienst erteilt worden.
Den Kaiserliche Konsul L. Michelsen in Thisted (Dänemark) ist aus dem Amte als Konsul aus-
geschieden. «
Der Kaiserliche Konsul in Vigo (Spanien), Manuel Barcena Conde de Torre Cedeira,
ist gestorben.
2. Versich erungs wesen.
gekunntmachung,
betreffend die Befreiung des mit Pensionsberechtigung angestellten jeweiligen Inspektors
des Waisenhauses in Göttingen und seiner gleichfalls mit Anwartschaft auf Pension
ausgestatteten Ehefrau von der Versicherungspflicht gemäß § 7 des Invalidenversicherungs-
gesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1899 S. 463).
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Januar 1908 gemäß § 7 des Invaliden--
versicherungsgesetzes beschlossen, daß die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 des
Invalidenversicherungsgesetzes auf den mit Pensionsberechtigung angestellten jeweiligen Inspektor des
Waisenhauses in Göttingen und seine gleichfalls mit Anwartschaft auf Pension ausgestattete Ehefrau
Anwendung finden sollen.
Berlin, den 22. Januar 1908.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.