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licher Flüssigkeit gefüllte Bläschen, welche sich nach dem Platzen in flache, rundliche, oberflächliche Ge—
schwüre umwandeln, die bald verschorfen und vernarben. In schwereren Fällen sind die Tiere
fieberhaft erkrankt, die Geschwüre gehen mehr in die Tiefe, aus der Scheide fließen schleimig-eitrige
Massen; bei männlichen Tieren sind in diesen Fällen Rute und Schlauch schmerzhaft geschwollen.
Falls die Seuche nicht bereits durch den beamteten Tierarzt festgestellt ist, darf die Erlaubnis
zur Schlachtung nur unter der Bedingung erteilt werden, daß die Scheide und Scham oder die Rute
und der Schlauch zur Verfügung des beamteten Tierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeigneten
Raume aufbewahrt werden (§ 15). Der nicht als Tierarzt approbierte Beschauer darf ferner die
Schlachtung nur gestatten, wenn das Allgemeinbefinden der Tiere nicht wesentlich gestört ist (§ 11).
Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§ 14). Der Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu
reinigen (8 14 vgl. auch Anhang Nr. 2. Bläschenausschlag bietet keinen Anlaß zur Beanstandung
des Fleisches (vgl. § 40).
8. Die Pockenseuche der Schafe.
Die Pockenseuche ist eine fieberhafte Ausschlagskrankheit. Die ersten Erscheinungen bestehen in
Mattigkeit, mangelhafter Futteraufnahme, Rötung der Augen, steifem Gange. Nach 1 bis 2 Tagen
treten auf der Haut, namentlich am Kopfe, an den inneren Seiten der Vorder= und Hinterschenkel, an
Brust und Bauch flohstichähnliche rote Punkte auf, aus denen sich in den nächsten Tagen harte, meist
flache Knötchen (Pocken) von Erbsen= bis Bohnengröße entwickeln. Die Haut ist an den erkrankten
Körperstellen, besonders im Gesicht und an den Augen, geschwollen. Daneben bestehen stärkere Tränen-
absonderung, Schleimfluß aus der Nase, Verringerung der Freßlust, allgemeine Abgeschlagenheit. Nach
3 bis 4 Tagen wird der Inhalt der Knötchen eitrig. Auf der Mitte bildet sich eine Einsenkung und
auf der Oberfläche ein schwarzbrauner Schorf, der in 8 bis 14 Tagen mit Zurücklassung einer Narbe
abfällt. Bei vielen Schafen erfolgt eine sehr reichliche Pockenentwickelung und mit derselben eine
stärkere Entzündung der Haut. Die an manchen Stellen dicht nebeneinander entstehenden Knötchen
vereinigen sich zu flachen, höckerigen Geschwülsten, die sich im weiteren Verlaufe nicht selten zu größeren
Geschwürsflächen umgestalten. Hiermit ist eine schwere Störung des Allgemeinbefindens und Ab-
magerung verbunden.
Bei der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§8 14, 32). Der Beschauer hat Hände und
Arme zu desinfizieren (§ 16); vgl. auch Anhang Nr. 2. Sofern das Allgemeinbefinden erheblich ge-
stört ist (§ 11) oder eine Entzündung der Haut mit ausgebreiteter Bildung von Eiter oder Jauche
besteht (§ 30 Nr. 1e), bleibt die Schlachtvieh= und Fleischbeschau dem Tierarzte vorbehalten. Auch
in anderen Fällen darf die Erlaubnis zur Schlachtung, sofern die Seuche durch den beamteten Tier-
arzt noch nicht festgestellt ist, nur unter der Bedingung erteilt werden, daß die ganze Haut zur Ver-
fügung des beamteten Tierarztes in einem geeigneten Raume aufbewahrt wird (§ 15). Das Fleisch
ist genußtauglich (§ 40).
9. Die Rinderpest.
Die Rinderpest ist eine in Deutschland fremde Seuche, welche außer Rindvieh auch Schafe,
Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann.
Die ersten Krankheitserscheinungen sind nicht eigenartig; sie bestehen in Schüttelfrost, allge-
meiner Mattigkeit und frühzeitigem Versiegen der Milch. Nach diesen Vorboten zeigen die Tiere be-
schleunigtes Atmen, fleckige oder verwaschene Rötung der sichtbaren Schleimhäute, aufgehobene Freß-
lust, starken Durst, Verzögerung des Kotabsatzes. Später macht sich ein zunächst wässeriger, dann
wässerig-schleimiger Ausfluß aus Augen, Nase, Scheide sowie Speichelfluß bemerkbar. Der Kot wird
allmählich dünnflüssiger, schließlich stellt sich starker Durchfall unter Kolikerscheinungen und starkem
Afterzwang ein, wobei die Entleerungen schleimig, übelriechend und zuweilen mit Blut gemischt sind
und die Tiere sehr schnell abmagern. Nach 3 bis 4 Tagen treten die der Rinderpest eigentümlichen
Veränderungen auf. Besonders an der Schleimhaut der Lippen, der Zunge, der Backen, des Zahn-
fleisches, der Nase und der Scheide bilden sich hirsekorn= bis erbsengroße, etwas erhabene Flecken oder
Striemen, welche sich bald mit grauweißem, talgähnlich-schmierigem Belage bedecken, der sich leicht ab-
heben läßt oder von selbst abstößt, und unter dem die von der Oberhaut entblößte Schleimhaut hoch-
rot zutage tritt.
Beim geschlachteten Tiere zeigen sich die gleichen Veränderungen in ausgedehntem Maße
auch in der Rachenschleimhaut. Diese ist fleckig gerötet und mit käsig-schmierigen Auflagerungen bedeckt,