Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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licher Flüssigkeit gefüllte Bläschen, welche sich nach dem Platzen in flache, rundliche, oberflächliche Ge— 
schwüre umwandeln, die bald verschorfen und vernarben. In schwereren Fällen sind die Tiere 
fieberhaft erkrankt, die Geschwüre gehen mehr in die Tiefe, aus der Scheide fließen schleimig-eitrige 
Massen; bei männlichen Tieren sind in diesen Fällen Rute und Schlauch schmerzhaft geschwollen. 
Falls die Seuche nicht bereits durch den beamteten Tierarzt festgestellt ist, darf die Erlaubnis 
zur Schlachtung nur unter der Bedingung erteilt werden, daß die Scheide und Scham oder die Rute 
und der Schlauch zur Verfügung des beamteten Tierarztes unter sicherem Verschluß in einem geeigneten 
Raume aufbewahrt werden (§ 15). Der nicht als Tierarzt approbierte Beschauer darf ferner die 
Schlachtung nur gestatten, wenn das Allgemeinbefinden der Tiere nicht wesentlich gestört ist (§ 11). 
Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§ 14). Der Beschauer hat Hände und Arme gründlich zu 
reinigen (8 14 vgl. auch Anhang Nr. 2. Bläschenausschlag bietet keinen Anlaß zur Beanstandung 
des Fleisches (vgl. § 40). 
8. Die Pockenseuche der Schafe. 
Die Pockenseuche ist eine fieberhafte Ausschlagskrankheit. Die ersten Erscheinungen bestehen in 
Mattigkeit, mangelhafter Futteraufnahme, Rötung der Augen, steifem Gange. Nach 1 bis 2 Tagen 
treten auf der Haut, namentlich am Kopfe, an den inneren Seiten der Vorder= und Hinterschenkel, an 
Brust und Bauch flohstichähnliche rote Punkte auf, aus denen sich in den nächsten Tagen harte, meist 
flache Knötchen (Pocken) von Erbsen= bis Bohnengröße entwickeln. Die Haut ist an den erkrankten 
Körperstellen, besonders im Gesicht und an den Augen, geschwollen. Daneben bestehen stärkere Tränen- 
absonderung, Schleimfluß aus der Nase, Verringerung der Freßlust, allgemeine Abgeschlagenheit. Nach 
3 bis 4 Tagen wird der Inhalt der Knötchen eitrig. Auf der Mitte bildet sich eine Einsenkung und 
auf der Oberfläche ein schwarzbrauner Schorf, der in 8 bis 14 Tagen mit Zurücklassung einer Narbe 
abfällt. Bei vielen Schafen erfolgt eine sehr reichliche Pockenentwickelung und mit derselben eine 
stärkere Entzündung der Haut. Die an manchen Stellen dicht nebeneinander entstehenden Knötchen 
vereinigen sich zu flachen, höckerigen Geschwülsten, die sich im weiteren Verlaufe nicht selten zu größeren 
Geschwürsflächen umgestalten. Hiermit ist eine schwere Störung des Allgemeinbefindens und Ab- 
magerung verbunden. 
Bei der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (§8 14, 32). Der Beschauer hat Hände und 
Arme zu desinfizieren (§ 16); vgl. auch Anhang Nr. 2. Sofern das Allgemeinbefinden erheblich ge- 
stört ist (§ 11) oder eine Entzündung der Haut mit ausgebreiteter Bildung von Eiter oder Jauche 
besteht (§ 30 Nr. 1e), bleibt die Schlachtvieh= und Fleischbeschau dem Tierarzte vorbehalten. Auch 
in anderen Fällen darf die Erlaubnis zur Schlachtung, sofern die Seuche durch den beamteten Tier- 
arzt noch nicht festgestellt ist, nur unter der Bedingung erteilt werden, daß die ganze Haut zur Ver- 
fügung des beamteten Tierarztes in einem geeigneten Raume aufbewahrt wird (§ 15). Das Fleisch 
ist genußtauglich (§ 40). 
9. Die Rinderpest. 
Die Rinderpest ist eine in Deutschland fremde Seuche, welche außer Rindvieh auch Schafe, 
Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. 
Die ersten Krankheitserscheinungen sind nicht eigenartig; sie bestehen in Schüttelfrost, allge- 
meiner Mattigkeit und frühzeitigem Versiegen der Milch. Nach diesen Vorboten zeigen die Tiere be- 
schleunigtes Atmen, fleckige oder verwaschene Rötung der sichtbaren Schleimhäute, aufgehobene Freß- 
lust, starken Durst, Verzögerung des Kotabsatzes. Später macht sich ein zunächst wässeriger, dann 
wässerig-schleimiger Ausfluß aus Augen, Nase, Scheide sowie Speichelfluß bemerkbar. Der Kot wird 
allmählich dünnflüssiger, schließlich stellt sich starker Durchfall unter Kolikerscheinungen und starkem 
Afterzwang ein, wobei die Entleerungen schleimig, übelriechend und zuweilen mit Blut gemischt sind 
und die Tiere sehr schnell abmagern. Nach 3 bis 4 Tagen treten die der Rinderpest eigentümlichen 
Veränderungen auf. Besonders an der Schleimhaut der Lippen, der Zunge, der Backen, des Zahn- 
fleisches, der Nase und der Scheide bilden sich hirsekorn= bis erbsengroße, etwas erhabene Flecken oder 
Striemen, welche sich bald mit grauweißem, talgähnlich-schmierigem Belage bedecken, der sich leicht ab- 
heben läßt oder von selbst abstößt, und unter dem die von der Oberhaut entblößte Schleimhaut hoch- 
rot zutage tritt. 
Beim geschlachteten Tiere zeigen sich die gleichen Veränderungen in ausgedehntem Maße 
auch in der Rachenschleimhaut. Diese ist fleckig gerötet und mit käsig-schmierigen Auflagerungen bedeckt,
	        
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