Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

— 504 — 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisherigen Vizekonsul Rolfs in Pensacola 
zum Konsul daselbst zu ernennen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Heinrich Schultze zum 
Vizekonsul in Entebbe (Uganda-Protektorat) zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Grafen von Spee in Quito ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die 
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter 
deutschem Schutze befindlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Nagasaki beauftragten Dolmetscher Mechlenburg 
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung 
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Cubanischen Konsul Adolf Weinstein in Eisenach ist namens des Reichs das Exequatur 
erteilt worden. 
  
Dem Mexicanischen Konsul Albert Joseph Aloysius Blaschke in Berlin ist namens des Reichs das 
Exequatur erteilt worden. 
  
Dem K und K. OÖsterreichisch-Ungarischen Konsul Erich Gelhorn in Danzig ist namens des Reichs 
das Exequatur erteilt worden. 
  
Dem Königlich Norwegischen Konsul Friedrich Hermann Schlimm in Königsberg ist namens des 
Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Paul Maier in San Pedro Sula (Honduras) ist die erbetene Entlassung 
aus dem Reichsdienst erteilt worden. 
  
2. Auswanderungswesen. 
Bekanntmachung. 
Mit Zustimmung des Bundesrats habe ich auf Grund des Gesetzes über das Auswanderungs- 
wesen vom 9. Juni 1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) die dem Norddeutschen Lloyd in Bremen und der 
Hamburg-Amerika-Linie in Hamburg erteilte Erlaubnis zur Beförderung von Auswanderern im der 
aus dem Nachstehenden näher ersichtlichen Weise erweitert. 
Berlin, den 1. Dezember 1908. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquières.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.