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Vierzehnter Nachtrag
zu dem Verzeichnisse der auf Grund des Gesetzes über das Auswanderungswesen vom
9. Juni 1897 zugelassenen Auswanderungsunternehmer (Zentralblatt 1898 S. 221, 273,
288, 335 und 495; 1899 S. 2, 42, 127, 128 und 406; 1900 S. 21 und 662; 1901
S. 306; 1902 S. 396; 1903 S. 450; 1904 S. 253 und 286; 1905 S. 143 und 224;
1906 S. 563 und 1202; 1907 S. 74).
Häfen, Länder, · »
Namen der über weiche nach welchen s Art der Be-Besondere Bedingungen, deren Erfüllung
Unternehmer Auswanderer befördert förderung dem Unternehmer auferlegt ist.
werden dürfen
Zu 1. Aktien= Liverpool, Nichtdeutsche Zur Beförderung nichtdeutscher Auswan-
Gesellschaft Glasgow, Auswan- derer auf indirektem Wege nach den
Norddeutscher Grimsby. derer dürfen Vereinigten Staaten von Amerika und
Lloyd in nach den nach Canada dürfen auf der Fahrt
Bremen. Vereinigten nach Großbritannien die Schiffe der
Staaten von Damnpfschiffahrtsgesellschaft Argo in
Amerika und Bremen und von Großbritannien die
nach Canadas Schiffe der Allan Line, American
auch mit Line, Anchor Line, Cunard Line,
Schiffswech,0minion Line und der White Star
sel in Groß.eine benutzt werden.
britannien
befördert
werden.
Zu 2. Hamburg= Liverpool, Nichtdeutsche Zur Beförderung nichtdeutscher Auswan-
Amerikanische Glasgow. Auswan- derer auf indirektem Wege nach den
Packetfahrt- derer dürfen Vereinigten Staaten von Amerika und
Aktiengesell- nach den nach Canada dürfen auf der Fahrt
schaft (Ham- Vereinigten nach Großbritannien außer eigenen
burg-Amerika- Staaten von Schiffen die Schiffe der Reederei
Linie) in Ham- Amerikaund#.A. Kirsten in Hamburg, der Great
burg. nach Canadas Central Railway Company in Grimsby
auch mit und der West Hartlepool Steam
Schiffswechh, JNavigation Company in West-Hartle-
sel in Groß pool und von Großbritannien die
britannien Schiffe der Allan Line, American.
befördert Line, Anchor Line, Cunard Line,
werden. Dominion Line und der Wbhite Star
Line benutzt werden.
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