Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Der Branniwein 
Namen der Abfertigungsbeamten und Bemerkungen, insbesondere 
  
  
  
  
  
  
  
. He Karitas-tm füt- tüheren Letrlebsiahre des Kontingentsabschnints 
zeradn deler Leu hur find Frn — (Spalte 6) 
III. Der von v —5 befreite Tell der Jahreserzeugung belrägt: 
ist weiter 
nachgewiesen Angaben über etwaige Restmengen für nicht mit amtlicher Meß- 
uhr ausgestattete Brennereien sowie 
unter Angaben über die Feststellung der erzeugten Alkoholmenge im 
im Buche bteilun Falle des §3 145 Abs. 2 und die steuerfreie Abfertigung von 
und #s Nebenerzeugnissen im Falle des § 148a der Brennereiordnung. 
1 
10 1! 11. * 1 12 6 — 
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I. Das Kontingent für das Heirlebsjahr 10beträgt. LA. 
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Tie gesamie Erzeugung 
ist von der Vergellungspflicht befreit, 
umterliegt der Vergällungepflicht, 
  
21 
. Der Schwundsatz für den — # vom t 
ab kestgesett au1n: 
. Das t—“—— — , sindeil Anwendung. 
— des Konlingentswert-#Aufrechnungsbuchs. 
Die Alchtigkelt beschelnle!
	        
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