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Stenerhebebezirk #
Pranntwein-Abnahme-Hauptbuch.
Betriebsjahr 19
Dieses Buch enthält Blätter, die mit Geführt von
einer angesiegelten Schnur durchzogen sind.
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Anleitung zum Gebrauche.
1. Für jede Brennerei ist eine besondere Abteilung anzulegen. Die Abteilungen sind mit fortlaufenden Nummern
zu versehen. Die Eintragungen in jeder Abteilung sind durch das Betriebsjahr fortlaufend zu numerieren.
2 Die Spalten 1 und 4 bis 11 und 15, 16 müssen mit dem Abnahmebuche der Brennerei übereinstimmen.
6. Zu Beginn des Betriebsjahrs ist in der Spalte 19
a) das Kontingent der Brennerei,
b) für solche Obstbrennereien (B. O. § 7 Abs. 1) und den Obstbrennereien gleichgestellte Brennereien (B. O.5 7
Abs. 2), die als Kleinbrennereien (B. O 5 Sa) innerhalb des Kontingentsabschnitts in beliebigen Betriebs-
jahren mehr als 10 Hektoliter bis zu 100 Hektoliter Alkohol, und für solche Obstbrennereien mit Kon-
tingenten bis zu 50 Hektoliter Alkohol, die in einem Betriebsjahr mehr als ihr Kontingent zum niedrigeren
Verbrauchsabgabensatze herstellen dürfen, außerdem der Gesamtbetrag ihrer Kontingentsberechtigung oder
ihrer Kontingente für die früheren Betriebsjahre des Kontingentsabschnitis oder seit dem Betriebsjahr
ihrer Neuerrichtung nach Beginn des Konkingentsabschnitts,
c) die Gesamtmenge des in dieser Zeit zum niedrigeren Verbrauchsabgabensatze hergestellten Branntweins
sowie der von der Vergällungspflicht bekreite Teil der Jaeperkenun vorzutragen, sowie ferner
4) über die Anwendung des Konting 9 s (B. O. 5 160 a) und
Vortsetzung auf Seite 4 des Musters.
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