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Muster 30.
Stenerhebebezirrrrrr (B. O. J 244.)
Abt. Nrr.. des Betriebsanmeldungsbuchs.
Nr. ber Brennereirolle B abschnitt 4. Abt. Nr. des Absindungsbuchs.
Monat....................................................... -19.....
Betriebsplan
für
die Abfindungsbrennerei de in
....................................................... -StraßeNr
Anleitung zum Gebrauche.
er Betriebsplan ist für alle Brennereien beftimmt, die nach dem Bottichraum abgefunden werden; er ist der
Hebesielle — drei Tage, far Hefenbrennereien spätestens einen Tag vor Beginn des anzumeldenden Betriebs in
oppelter *s. einzureichen
Der Betrieb kann für beliebige Zeitabschnitte nerhalb eines Monats erklärt werden; auf den Betrieb in
u„ Monaten darf ein Betriebsplan sich nicht erstre
Werden zur Eröffnung des Betriebs am uure eines Monats nur Leiensahaefäß bemaischt oder beim
eun e6 Betriebs am Anfang eines Monats nur noch Maischabtriebe oder Feinbrände vorgenommen, lo sind diese
diim ni h in dem Betriebsplan für den folgenden bzw. für den vorhergehenden Monat anzumelben
Der ennerelbeife hat auf Seite 2 die Spalten 1 bis 8 und auf Seite 4 die Spalten 1 und 2 auszufüllen
und den 1 zu unterschreiben. Für Hefenbrennereien hat er außerdem anzugeben, aus welchen Einmaischungen
Hefe gewonnen werden soll.
Tageszeit ist auf Seite 2 in der Sdalte 4 hinter der Nummer des Bottichs die Zelt der Einmaischung
mit er (B.) oder Nachmittags (8.) anzugeb
Die Bemhung der Maischbottiche * (esensahaesäte ist auf Seite 2 in den Spalten 4, 6 und 7 in einer
tcbrbin Reihenfolge derart anzumelden, daß das zuerst entleerte Gefäß auch zuerst befüllt wird; auch muß der Ab-
rt in der Spalte 5 in der für die Einmäschung angegebenen Reihenfolge angemeldet werden.
ie Hebestelle hat bei Prüfung des Betriebsplans unwesentliche Mängel zu berichtigen. Erscheint die Be-
richtigung *(Ptr anshän, so ist der Betriebsplan dem Brennereibesitzer zur Neuaufstellung zurückzugeben
Der Brennereibesitzer hat den festgestellten Betriebsplan vor Beginn des angemeldeten Vetriebs in dem zur
Aafbewahen des Brennereibeleghefts bestimmten Behältnis auszulegen sowie sauber und unbeschädigt zu erhalten. Der
Verlust und jede Beschädigung des Betriebsplaus, die seine Weiterbenutzung hindert, ist der Hebestelle unverzüglich anzuzeigen.
9. Der Betriebsplan ist binnen fünf Tagen nach Ablauf der Frist, für die er gilt, an die Hebestelle zurückzuliefern.