— 1076 —
Auleitung zum Gebrauche.
Die Absindungsanmeldung nach diesem Muster ist für die nach der Stoffmenge abgefundenen Brennereien
bestimmt, * sie mehlige Stoffe verarbeiten; sie ist der Hebestelle spätestens drei Tage vor Beginn des anzumeldenden
Betriebs in doppelter Ausfertigun einzureichen. Als Beginn des Betriebs gilt der Beginn der ersten Einmaischung zum
Zwecke der Befüllung eines Maischbottichs.
er Betrieb kann für beliebige Zeitabschnitte äzuneral eines Monats, im Falle des §5 278 Abs. 2 der
Erenner-iorbnung innerhalb eines Viertellahre erklärt Eerden: auf den Betrieb in verschiedenen Monaten bezw. Viertel-
jahren darf eine Absindungsanmeldung sich nicht erstrecken.
3. Werden belm Einstellen des Betriebs am Anfang eines Monats nur noch Maischabtriebe oder Feinbrände
vorgewommen, so sind diese Betriebshandlungen in der Abfindungsanmeldung für den vorhergehenden Zeitabschnitt an-
zume
4 * Brennereibesitzer hat die Anmeldung auf Seite 1 auszufüllen und zu unterschreiben.
ie Hebestelle hat bei Prafung. der Abfindungsanmeldung unwesentliche Mängel zu berichtigen. Erscheint
bie 0 nicht angängig, so ist die Abfindungsanmeldung dem Brennereibesitzer zur Neuaufstellung zurückzugeben.
Der Brennereibesitzer hat die Wt3 Abfindungsanmeldung vor Beginn des Veangemeldetn Betiriebs in
dem zur Sseder Bre des Brennereibeleghefts bestimmten Behältnis auszulegen sowie sauber und unbest adi t zu er-
halten. Der Verlust und jede Veschhigung der Absindungsanmeldung, die ihre #eierberubung hindert, ist ebestelle
oder dem Aufsichtsbeamten unverzüglich anzuzeigen
Die Abfindungsanmeldung ist binnen fünf Tagen nach Ablauf der Frist, für die sie gilt, an die Hebestelle
zurückzuliefern.