Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

8. Nachprufung 
der Vergällung 
mit Ather und mit 
Petroleumbenzin. 
— 1140 — 
wahren Stärke beider Proben nicht mehr als 2 Gewichtsprozente, so ist die Ver- 
mischung des Branntweins mit dem Vergällungsmittel als ausreichend anzusehen. 
Der Gehalt der Halb-Normal-Natronlösung ist längstens zwei Tage vor ihrer 
Verwendung zu prüfen. Zu diesem Zwecke wird der Essigprober bis zur untersten 
Marke mit der Halb-Normal-Natronlösung gefüllt. Hierauf wird diese Lösung 
durch einen Tropfen Phenolphtaleinlösung (vergl. Anlage 9) gerötet und nun all- 
mählich und unter häufigem Schütteln soviel von einer Normal-Säure (Anlage 9, 
Abs. 2) hinzugefügt, bis die rote Farbe der Lösung eben verschwunden ist. Der 
Flüssigkeitsspiegel soll dann den Teilstrich 6 erreichen oder um höchstens ein Viertel 
des Abstandes bis zum nächsten Teilstrich (5) darunterstehen. Das Verfahren ist 
hier also umgekehrt, wie in Anlage 9, weil die zur Sättigung einer Füllung mit 
Normal-Säure erforderliche Menge Halb-Normal-Natronlösung die Einteilung des 
Essigprobers überschreiten würde. 
Die Nachprüfung der Vergällung mit Ather und mit Petroleumbenzin besteht in der 
Feststellun 
mittels Tl 
der Unters 
mit dem 2 
  
g des Unterschieds in der wahren Stärke der beiden entnommenen Proben und ist 
hermoalkoholometers in der im § 11 A. O. angegebenen Weise zu ermitteln. Beträgt 
schied nicht mehr als 0,, Gewichtsprozent, so ist die Durchmischung des Branntweins 
Vergällungsmittel als ausreichend anzusehen. 
C. Weitere Maßnahmen. 
Soweit eine Nachprüfung der Vergällung im vorstehenden nicht vorgesehen ist, ist der 
Branntwein schon nach erfolgter Durchmischung abzufertigen, andernfalls erst dann, wenn die 
Durchmischung nach dem Ergebnis der Nachprüfung als ausreichend anzusehen ist. Ist letzteres 
nicht der Fall, so ist die Durchmischung noch einige Zeit in gleicher oder in wirksamerer Weise 
fortzusetzen, bis bei nochmaliger Nachprüfung ein befriedigendes Ergebnis erzielt wird. 
Die auf diese Weise gewonnenen Erfahrungen sind für spätere Vergällungen gleicher 
Art entsprechend zu verwerten. Sind die Verfahren oder Vorrichtungen zur Vermischung — beie 
größeren Mengen Branntwein mit dessen voraussichtlicher Höchstmenge — erst einmal als ein- 
wandsfrei erprobt, so braucht eine Nachprüfung nur beim Vorliegen eines besonderen Anlasses 
ader Verdachts wiederholt zu werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.