Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

Muster 32. 
(Bfr. O. § 97.) 
Hauptamt 
Ausgleichsbuch. 
Anleitung. 
. Das Ausgleichsbuch wird ohne Beschränkung . bestimmte Zeit Oeführt. Am Schlusse des Betriebsjahrs 
ist jedes Slai abzuschließen und der Bestand neu vorzutragen 
2. Die Anschreibungen erfolgen auf Antrag des Slatiinhabers auf Grund der Elbsertigun spapiere über dee 
vollständige Vergällung oder über die Ausfuhr, feruer auf Antrag eines Hauptamis (Bfr. O. 8 97 Kof isn Abs. 3) u 
auf Grund eines Vergällungsscheins (6 98). 
3. Die Abschreibungen werden im Einvernehmen mit dem Blattinhaber bewirkt für vghtr von Brennereien, 
die —–e Branntwein als der Vergällungspflicht nicht unterliegend abfertigen lassen (Abteilung B, Spalle 4). 
Das Hauptamt ist in Abteilung A Spalte 6 nur in dem Falle des §& 97b, in Abteilung B Spalte 5 nur in 
dem Falle da 100 Abs. 1 b anzugeben. 
5. Die Anzahl der Vergällungsscheine in Abteilung A Spalle 7 ist nur einzutragen, wenn die Alkoholmenge in 
Abteilung A Spalte 3 auf Grund solcher Scheine angeschrieben ist (§ 98). 
6. Die Belcge sind für jedes Betriebsjahr in einem Hefte zu sammeln. 
170“
	        
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