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bis eben zum beginnenden Sieden erhitzt und alsdann auf ihren Geruch geprüft. Zeigt die Flüssig-
keit einen unangenehmen Geruch, etwa nach Rauch oder wie Schiffsteer, so ist die Essigsäure als nur
für gewerbliche Zwecke verwendbar anzusehen. Macht sich aber ein obstartiger oder sonst angenehmer
Geruch bemerkbar oder tritt überhaupt kein Geruch auf, so ist die Essigsäure als für Genußzwecke
geeignet anzusehen.
In Zweifelsfällen ist der Rest der Durchschnittsprobe in einer Menge von mindestens
120 cem, nötigenfalls eine neue Durchschnittsprobe von etwa ¼ Liter, an einen auf die Wahr-
nehmung des Standpunkts der Steuerverwaltung verpflichteten chemiker zu senden, der sie nach
Ziffer 2 zu untersuchen hat.
Sollten auch nach der Untersuchung des Chemikers noch Zweifel bestehen, ob die Essigsäure
als nur zu gewerblichen Zwecken verwendbar anzusehen ist oder nicht, so ist eine neue Durch-
schnittsprobe von etwa 3/¾ Liter in einer vorher sorgfältig gereinigten Flasche (Weinflasche) an die
Kateerliche Technische Prüfungsstelle, Berlin XNW 6, Luisenstraße 32, zur eingehenden Untersuchung
einzusenden.
Sobald festgestellt ist, daß die Essigsäure als zu Genußzwecken geeignet anzusehen ist, so ist
nach Anlage 2 weiter zu verfahren, während die nur zu gewerblichen Zwecken verwendbare Essigsäure
ohne weiteres als solche behandelt werden kann.
2. Anleitung für die Chemiker.
Der Chemiker hat zunächst mit der ihm zehe Probe die oben in Ziffer 1 unter b
und c aufgeführten Prüfungen zu wiederholen. Läßt sich nach deren Ergebnissen eine sichere Ent-
scheidung nicht treffen, so hat er außerdem eine Prüfung auf Aceton wie folgt vorzunehmen.
Prüfung auf Aceton.
Von der zu untersuchenden Probe werden 100 cem in einem 250 bis 300 cem fassenden
Glaskölbchen mit wasserfreiem Natriumkarbonat vorsichtig übersättigt. Alsdann wird auf das Kölbchen
ein etwa 75 cm langes, zweimal rechtwinklig umgebogenes Glasrohr aufgesetzt, welches als Kühler
dient und zu einem Probierglas als Vorlage führt. Die Flüssigkeit im Kölbchen wird alsdann vor-
sichtig erhitzt, bis etwa ein halbes bis ein ganzes Kubikzentimeter Flüssigkeit übergegangen ist. Jeden-
falls muß mit dem Erhitzen sofort aufgehört werden, sobald der absteigende Schenkel des Glasrohrs
unten warm zu werden beginnt. Zu dem Destillate fügt man unter Umschütteln 1 cem Ammoniak=
flüssigkeit von 0,08 Dichte und läßt das Probierglas zur Bindung von dem etwa vorhandenen Aldehyd
verschlossen drei Stunden stehen. Nach Verlauf dieser Zeit wird 1 cem einer fünfzehnprozentigen
Natron= oder Kalilauge sowie hierauf 1 cem einer frisch bereiteten 2 ½ prozentigen Nitroprussidnatrium.
lösung gegeben. Bei Gegenwart von Aceton entsteht eine deutliche Rotfärbung, die auf tropfen-
weisen und unter äußerer Kühlung erfolgenden vorsichtigen Zusatz von 50 wrozentiger Essigsäure in
Violett oder Rotviolett übergeht. Ist Aceton nicht vorhanden, so tritt höchstens eine goldgelbe
Färbung auf, die auf den Essigsäurezusatz verschwindet oder in mißfarbenes Gelb umschlägt.
Ist hiernach Aceton deutlich nachweisbar, so ist die Essigsäure als nur zu gewerblichen
Zwecken verwendbar, im anderen Falle als zu Genußzwecken geeignet anzusehen.